Microsoft 365 und Datenschutz 2026: Pro und Kontra, Teil 6: Vertrauen und Zugriff

Vom Sachstand zur Streitfrage

In den ersten fünf Teilen unserer Linkedin-Serie haben wir den Stand 2026 möglichst neutral eingeordnet. Ab hier drehen wir die Perspektive und stellen die strittigen Punkte als das dar, was sie sind: eine Kontroverse. Zu jedem Streitpunkt steht das kritische Argument, das Kontra, der Gegenposition, dem Pro, gegenüber, gefolgt von einer Einordnung, die den Stand der Diskussion beschreibt.

Wir lösen die Kontroverse bewusst nicht auf und sprechen keine Empfehlung aus. Beide Seiten sind jeweils so stark wie möglich formuliert. Das bedeutet nicht, dass improve it die jeweilige Seite teilt. Es ist eine fachliche Einordnung und keine Rechtsberatung. Dieser Teil nimmt sich die beiden grundlegendsten Fragen vor: Kann man den Zusagen überhaupt trauen, und wie schwer wiegt der mögliche Zugriff durch US-Behörden?

Streitpunkt 1: Verifizierbarkeit, Dokumentation gegen Vertrauen

Kontra. Nahezu alle positiven Bewertungen beruhen auf Zusagen und auditierten Selbstauskünften eines Anbieters mit geschlossenem Quellcode, die ein Kunde technisch nicht unabhängig überprüfen kann. Die zentralen Aussagen, etwa dass Daten in der Grenze bleiben oder Eingaben nicht zum Training genutzt werden, sind vertragliche Zusagen. Die zugrunde liegenden Audit-Berichte sind nur unter Geheimhaltung einsehbar, ein unabhängiges Quellcode-Audit ist bei proprietärer Software ausgeschlossen. Dass das Vertrauen auch empirisch angreifbar ist, zeigt Microsofts eigene Sicherheitsbilanz, vom Storm-0558-Einbruch, dem ein amtliches Prüfgremium eine unzureichende Sicherheitskultur attestierte, bis zur Kompromittierung eigener Konzern-Postfächer Anfang 2024.

Pro. Nicht-Überprüfbarkeit ist kein Sonderfall von Microsoft 365, sondern der Normalfall komplexer, arbeitsteiliger Systeme. Die Gesellschaft begegnet ihm seit jeher mit unabhängigen Testaten durch akkreditierte Dritte, etwa nach ISO 27001, 27017, 27018 und BSI C5, die genau die Funktion haben, eine nicht selbst prüfbare Leistung extern zu beglaubigen. Die Sicherheitsvorfälle lassen sich auch umgekehrt lesen: Öffentliche Aufarbeitung und messbare Konsequenzen sind ein Rechenschaftsmechanismus, den ein selbstgehosteter Betrieb so nicht kennt, wo Vorfälle häufiger unentdeckt bleiben. Auch quelloffene Software ist nur theoretisch vollständig prüfbar, wenn niemand den Code tatsächlich prüft.

Einordnung. Beide Seiten teilen den Befund, dass eine vollständige technische Eigenprüfung nicht möglich ist, und bewerten dieselbe Tatsache unterschiedlich. Belegt ist, dass die Audit-Berichte existieren, dass die Zertifikate ein Managementsystem und nicht jede Einzelverarbeitung bestätigen und dass die genannten Vorfälle stattgefunden haben. Offen und letztlich eine Wertungsfrage bleibt, welches Maß an Vertrauen in einen extern testierten, aber nicht quelloffenen Anbieter unter fremder Jurisdiktion angemessen ist.

Streitpunkt 2: EU Data Boundary und der US-Rechtszugriff

Kontra. Die EU Data Boundary regelt, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, nicht, wer rechtlich auf sie zugreifen darf. Der CLOUD Act verpflichtet US-Unternehmen zur Herausgabe unabhängig vom Speicherort, und FISA Section 702, der Anlass der Schrems-II-Entscheidung, gilt fort und war Mitte 2026 nur befristet verlängert. Microsofts Rechtsdirektor für Frankreich räumte unter Eid ein, nicht garantieren zu können, dass Daten französischer Bürger niemals an US-Behörden gelangen. Verschärfend kommt hinzu, dass auch pseudonymisierte Daten die Grenze in engen Ausnahmen verlassen dürfen und weiterhin personenbezogen sind, und dass Verschlüsselung nur bei kundengehaltenen Schlüsseln schützt, die zugleich die KI-Funktionen ausschließen.

Pro. Die herrschende rechtliche Linie ist, dass das abstrakte Risiko eines Drittstaatszugriffs für sich genommen keine Unzulässigkeit begründet, so das Oberlandesgericht Karlsruhe und ein Teil der Literatur. Tatsächliche behördliche Zugriffe auf EU-Unternehmensdaten sind nach den Transparenzberichten selten und prozedural eingehegt. Microsoft hat sich gegen Herausgabeanordnungen gerichtlich gewehrt und sagt vertraglich zu, Anordnungen anzufechten und Kunden zu informieren. Der Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework ist in Kraft und hat mit der Latombe-Entscheidung die erste gerichtliche Prüfung überstanden.

Einordnung. Unstrittig ist die US-Rechtslage und damit die grundsätzliche Möglichkeit eines Zugriffs, unstrittig ist auch, dass das Framework derzeit gilt und zugleich erneut vor dem Europäischen Gerichtshof angegriffen ist. Die Kontroverse verläuft entlang der Frage, ob für die Zulässigkeit die abstrakte Zugriffsmöglichkeit maßgeblich ist oder die konkrete Eintrittswahrscheinlichkeit samt ihrer vertraglichen Einhegung. Diese Frage ist juristisch nicht abschließend geklärt und hängt zusätzlich vom Ausgang des Verfahrens und der Entwicklung des US-Rechts ab.

In dieser Reihe

Die Pro-und-Kontra-Reihe setzt die Einordnungsserie Teil 1: Warum die Frage neu zu stellen ist, Teil 2: Der lange Arm der USA, Teil 3: Die EU Data Boundary und die Aufsichtsbehörden, Teil 4: Copilot, die KI-Modelle und die Mitbestimmung, Teil 5: Digitale Souveränität und das Fazit fort.

Teil 6: Vertrauen und Zugriff. Teil 7: Copilot und Telemetrie. Teil 8: Aufsicht, Souveränität und Alternativen. Teil 9: Beschäftigte und Gesamtbild. Am Ende der Reihe erscheint ein eigenes Gesamtdokument mit allen Quellen und Verzeichnissen.

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Herausgeber ist die improve it GmbH aus Weingarten bei Karlsruhe. Dieser Beitrag gibt den Recherchestand Juni 2026 wieder, ist eine fachliche Einordnung und stellt keine Rechtsberatung dar.