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  • M365 im Oktober 2026: Drei Änderungen mit neuen Empfängern

    M365 im Oktober 2026: Drei Änderungen mit neuen Empfängern

    Microsoft hat im Oktober 163 Änderungen im Message Center veröffentlicht. Drei davon sind für die Arbeit im Datenschutz bemerkenswert, und sie haben etwas gemeinsam, das im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten eine eigene Spalte hat: die Empfänger. Im ersten Fall analysiert ein externer Anbieter Bild und Ton aus Besprechungen. Im zweiten erhält die Sicherheitsabteilung Einblick in Aktivitäten und Chats aus Teams-Besprechungen, mit Weitergabe an weitere Systeme. Im dritten sehen Führungskräfte Kennzahlen, die bisher nur nach ausdrücklicher Zustimmung erschienen. Die Daten sind jeweils nicht neu. Neu ist, wer sie sieht.

    1. Drittanbieter prüfen Besprechungen auf Deepfakes (MC1509787)

    Was passiert: Teams öffnet sich für zertifizierte Drittanbieter, die Bild und Ton in Besprechungen auf Anzeichen synthetischer oder manipulierter Inhalte prüfen. Die Analyse erfolgt beim Drittanbieter, Teams stellt die Anbindung bereit und zeigt Hinweise in der Besprechung an. Die Administration wählt einen Anbieter aus, installiert dessen App, erteilt die erforderlichen Berechtigungen und richtet die Besprechungsrichtlinien ein. Microsoft weist selbst darauf hin, dass Vertragsbedingungen, Datenverarbeitung und Compliance-Unterlagen des Anbieters vor der Aktivierung zu prüfen sind. Targeted Release ab Mitte November 2026, allgemeine Verfügbarkeit noch ohne Termin.

    Warum das für den Datenschutz zählt: Gefälschte Stimmen und Videos sind ein reales Angriffsmittel, der Zweck ist also nachvollziehbar. Technisch heißt das aber: Ein Dritter analysiert laufend Stimme und Gesicht aller Teilnehmenden, auch der eigenen Beschäftigten und aller externen Gäste. Ob es sich bei dieser Analyse um eine Verarbeitung biometrischer Daten handelt, hängt davon ab, wie der Anbieter technisch arbeitet, und gehört zu den Fragen, die vor der Auswahl beantwortet sein sollten. Hinzu kommt das Ergebnis selbst: Ein Hinweis, eine Person sei möglicherweise synthetisch, ist eine Aussage über diese Person. Fällt er fälschlich aus, trifft er jemanden sichtbar vor allen anderen.

    Konkrete Maßnahmen:

    1. Anbieter vor der Technik prüfen: Wo wird verarbeitet, wie lange liegen Daten beim Anbieter, und gibt es Unterauftragsverarbeiter? Diese Antworten gehören vor die Installation der App, nicht danach.
    2. Art der Verarbeitung klären lassen: Lassen Sie sich vom Anbieter beschreiben, ob Merkmale von Stimme und Gesicht extrahiert und verglichen werden. Davon hängt die weitere Einordnung ab.
    3. Schwellenwertprüfung ansetzen: Eine laufende Analyse von Bild und Ton in Besprechungen gehört zu den Fällen, in denen die Prüfung auf eine Datenschutz-Folgenabschätzung nicht übersprungen werden sollte.
    4. Umgang mit Treffern festlegen: Wird ein Hinweis gespeichert, und wenn ja, wo und wie lange? Was geschieht bei einem Fehlalarm? Beides lässt sich vorab regeln.
    5. Externe mitdenken: Gäste und Kunden in Besprechungen sind ebenfalls betroffen. Ein Hinweis in der Einladung oder beim Betreten der Besprechung ist die naheliegende Lösung.

    2. Defender macht Teams-Besprechungen in der Sicherheitssuche auswertbar (MC1532241)

    Was passiert: In der erweiterten Suche von Defender XDR steht eine neue Tabelle mit Aktivitäten aus Teams-Anrufen und Besprechungen bereit. Sichtbar werden die Art der Aktivität und ob sie erfolgreich war, die auslösende Person samt Konto, Organisation, Region und verwendeter Teams-Anwendung sowie die organisierende Person. Über eine Verknüpfung mit der Nachrichtentabelle lassen sich die Nachrichten aus dem zugehörigen Besprechungschat einsehen. Die Daten stehen zusätzlich über die Streaming-Schnittstelle und Microsoft Sentinel zur Verfügung. Voraussetzung ist Defender for Office 365 Plan 2. Ausrollung ab Anfang bis Mitte November 2026.

    Warum das für den Datenschutz zählt: Für die Untersuchung eines Sicherheitsvorfalls ist das genau das richtige Werkzeug. Für das Verzeichnis entsteht aber eine neue Konstellation: Aktivitätsdaten aus Besprechungen und die Inhalte von Besprechungschats werden für ein Sicherheitsteam abfragbar, und über Streaming und Sentinel können sie in weitere Systeme fließen, mit eigener Aufbewahrung und eigenem Berechtigungskreis. Jeder dieser Schritte ist für sich gut begründet. In Summe entsteht ein Datenfluss, bei dem die Frage, wer die Daten am Ende sieht, nicht mehr mit einem Blick auf Teams beantwortet werden kann.

    Konkrete Maßnahmen:

    1. Empfängerkreis erheben: Wer hat Zugang zur erweiterten Suche in Defender, und wer zu Sentinel? Diese Rollen sind nach der Änderung mehr wert als vorher.
    2. Weitergabe dokumentieren: Wenn die Daten per Streaming oder an Sentinel fließen, gehört dieser Weg ins Verzeichnis, einschließlich der Aufbewahrungsdauer am Ziel.
    3. Anlassbindung festlegen: Die Abfrage von Besprechungsaktivitäten und Chatinhalten sollte an einen konkreten Sicherheitsanlass gebunden sein. Das gehört schriftlich fixiert.
    4. Aufbewahrung abstimmen: Die Abfrage reicht so weit zurück, wie die zugrunde liegenden Protokolle vorgehalten werden. Wer dort begrenzt, begrenzt auch die Reichweite.
    5. Auskunftsfähigkeit vorab klären: Wenn eine betroffene Person Auskunft verlangt, stellt sich die Frage, ob und wie diese Verarbeitung mitzuteilen ist. Das lässt sich einmal klären statt in jedem Einzelfall.

    3. GitHub-Copilot-Kennzahlen erscheinen ohne Opt-in (MC1523085)

    Was passiert: In Viva Insights mussten Kennzahlen zu GitHub Copilot bisher über eine Vorschau-Einstellung bewusst eingeschaltet werden. Diese Einstellung entfällt. Ab Mitte November erscheinen die Kennzahlen standardmäßig im Verbrauchsdashboard, zusammen mit den Werten zu Microsoft 365 Copilot. Zugriff haben globale Administratoren, Insights-Analysten mit globalem Zugriff und Führungskräfte mit Zugang zu den Verbrauchsauswertungen. In Organisationen, die bisher nicht zugestimmt hatten, sehen diese Personen die Kennzahlen nach der Umstellung trotzdem. Bestehende Rollen und Datenschutzeinstellungen gelten weiter.

    Warum das für den Datenschutz zählt: Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sind ein Grundsatz, und hier wird eine solche Voreinstellung entfernt, ohne dass eine Alternative angeboten wird. Die Nutzungsdaten zu GitHub Copilot werden mit denen anderer Copilot-Produkte zusammengeführt und Führungskräften zugänglich. Für die Entwickler entsteht damit eine Verarbeitung, über die im Haus womöglich nie entschieden wurde, weil sie bisher nicht stattfand. Bei kleinen Teams wird aus einer zusammengefassten Auswertung praktisch eine personenbezogene.

    Konkrete Maßnahmen:

    1. Betroffenheit feststellen: Wird GitHub Copilot im Haus genutzt, und ist der Mandant für die Verknüpfung berechtigt? Ist die Antwort nein, ist das Thema erledigt.
    2. Mindestgruppengröße prüfen: Die Datenschutzeinstellungen von Viva Insights legen fest, ab wie vielen Personen eine Auswertung erscheint. Bei Entwicklerteams ist das die wichtigste Stellschraube.
    3. Im Verzeichnis nachziehen: Wenn Viva Insights dort bereits geführt wird, gehört die neue Datenquelle in denselben Eintrag, mit dem erweiterten Empfängerkreis.
    4. Zweck abgleichen: Der für Viva Insights dokumentierte Zweck sollte die Auswertung von Entwicklerwerkzeugen abdecken. Wenn er das nicht tut, ist jetzt der Moment, ihn zu ergänzen oder die Anzeige zu begrenzen.
    5. Transparenz herstellen: Wer mit GitHub Copilot arbeitet, sollte erfahren, dass die Nutzung künftig in Viva Insights erscheint. Eine kurze Information reicht.

    Was noch im Oktober-Newsletter steht

    Drei Punkte für Löschkonzept und Auskunftsfähigkeit. Das Überwachungsprotokoll wird künftig über die Schnittstelle AuditLogQuery exportiert (MC1505599), mit bis zu einer Million Einträgen je Abfrage; der bisherige PowerShell-Befehl endet im Oktober 2027. Die feiner abgestufte Berechtigung je Dienst ist ein Gewinn, die Exportmenge eine Größenordnung, bei der sich ein dokumentierter Zweck lohnt. Private Aufgaben in Planner wandern von To Do in einen privaten Planner-Plan (MC1488845), und Microsoft gibt ausdrücklich an, dass sich dadurch Aufbewahrung, Sperren und Löschabläufe ändern. Und gemeinsame Besprechungsnotizen gehören künftig der organisierenden Person (MC1523076), auch wenn jemand anderes sie begonnen hat. Wer Notizen schreibt, schreibt sie damit in eine Datei, die er nicht verwaltet.

    Unsere Einordnungen sind fachlicher Arbeitsstand aus technischer Sicht und keine Rechtsberatung. Wir sagen, was eine Funktion tut, welche Daten dabei entstehen und wo die Stellschrauben liegen. Die Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihnen.

    Den vollständigen Monatsüberblick gibt es im M365 Compliance Radar: improve-it.gmbh/m365-compliance-radar

  • M365 im Oktober 2026: Drei Änderungen, bei denen sich die Schalter selbst ändern

    M365 im Oktober 2026: Drei Änderungen, bei denen sich die Schalter selbst ändern

    Microsoft hat im Oktober 163 Änderungen im Message Center veröffentlicht, 23 davon sind für deutsche Betriebsräte relevant. Drei stechen heraus, und bei ihnen geht es nicht um neue Funktionen, sondern um die Schalter, mit denen Funktionen gesteuert werden. Ein bekannter Schalter verschwindet und wird durch zwei neue ersetzt. Ein neuer Schalter kommt, und er steht auf erlaubt. Ein Schalter, mit dem man bisher Nein sagen konnte, entfällt ganz. Vereinbarungen beziehen sich fast immer auf Schalter. Wenn sich die Schalter ändern, ändert sich auch, was eine Vereinbarung tatsächlich regelt.

    1. Die Copilot-Richtlinie für Teams-Besprechungen wird aufgeteilt (MC1532253)

    Was passiert: Die bisherige Copilot-Richtlinie für Teams-Besprechungen wird durch zwei neue Richtlinien ersetzt. MeetingAI steuert, ob Copilot, Facilitator, Intelligent Recap und weitere KI-Funktionen in Besprechungen verfügbar sind. TranscriptionWithMeetingAI steuert, ob beim Einschalten der KI automatisch auch die Transkription startet. In den Besprechungsoptionen kommen die Einstellungen Who can manage AI, Who can use AI und Start Transcription with AI hinzu. Microsoft überführt bestehende Einstellungen einmalig und will das bisherige Verhalten erhalten. Danach lässt sich die alte Copilot-Richtlinie nicht mehr direkt ändern. Ausrollung ab Mitte November bis Anfang Dezember 2026.

    Warum das brennt: Viele Vereinbarungen zu Copilot in Besprechungen enthalten eine Formulierung wie: Copilot nur mit gespeichertem Transkript. Das war technisch eine einzige Einstellung, und sie verknüpfte zwei Dinge miteinander. Diese Verknüpfung wird aufgelöst. Künftig sind KI und Transkription zwei getrennte Schalter, und die Kombination KI ohne Transkript ist ausdrücklich vorgesehen. Ein Intelligent Recap kann dann auch in Besprechungen entstehen, in denen niemand eine Transkription gestartet hat. Für die Beschäftigten soll sich zunächst nichts ändern. Genau deshalb fällt die Änderung leicht durch das Raster.

    Konkrete Maßnahmen für den Betriebsrat:

    1. Stand vor der Umstellung festhalten: Lassen Sie sich die heutige Copilot-Richtlinie zeigen und notieren Sie die Werte. Nur so lässt sich später prüfen, ob die automatische Übertragung das vereinbarte Verhalten tatsächlich erhalten hat.
    2. Nach der Umstellung vergleichen: Ein kurzer Abgleich, sobald die neuen Richtlinien im Mandanten sichtbar sind, genügt. Er dauert Minuten und erspart spätere Diskussionen.
    3. Begriffe in der Vereinbarung anpassen: Wo die Copilot-Richtlinie genannt ist, gehören künftig MeetingAI und TranscriptionWithMeetingAI hin. Sonst verweist die Regelung auf eine Einstellung, die sich nicht mehr ändern lässt.
    4. Recap ohne Transkript bewusst entscheiden: Diese Variante gab es bisher nicht. Ob sie gewollt ist, sollte eine Entscheidung sein und kein Nebeneffekt.
    5. Who can use AI klären: Die neue Option erlaubt es, die KI-Nutzung in einer Besprechung auf bestimmte Teilnehmende zu beschränken. Das ist ein Werkzeug, das sich für eine faire Regelung gut nutzen lässt.

    2. Ab dem 4. November dürfen alle Beschäftigten Agenten anlegen (MC1506733)

    Was passiert: Microsoft Entra ändert die Voreinstellung dafür, wer Agent Blueprints anlegen darf, also die Vorlagen, aus denen KI-Agenten mit eigener Identität entstehen. Ab dem 4. November 2026 können das auch Beschäftigte ohne besondere Administratorrolle, sofern die Administration die neue Einstellung Users can create agent blueprints nicht abschaltet. Bestehende Agenten sind nicht betroffen. Die Einstellung lässt sich schon vor dem Stichtag setzen.

    Warum das brennt: Der Stichtag ist knapp, und die Voreinstellung lautet: erlaubt. Agenten sind keine Dokumente oder Chats, sie haben eine eigene Identität im Verzeichnis und können im Auftrag von Menschen handeln und Daten verarbeiten. Bisher war ihre Erstellung an eine Rolle gebunden, und damit an eine Person, die Verantwortung trägt. Diese Bindung fällt weg, wenn niemand den Schalter umlegt. Die Mitbestimmung über einen einzelnen Agenten setzt voraus, dass man von ihm weiß. Wenn jede Person Agenten anlegen kann, wird diese Voraussetzung brüchig.

    Konkrete Maßnahmen für den Betriebsrat:

    1. Heute nachfragen: Wie steht der Schalter, und ist eine Entscheidung geplant? Ein kurzer Anruf bei der IT reicht.
    2. Schrittweise statt flächendeckend: Solange es keine Regeln für eigene Agenten gibt, ist die Einstellung Nein die einfachere Ausgangslage. Freigeben lässt sich später immer noch.
    3. Rolle statt Allgemeinrecht: Microsoft bietet eine eigene Rolle für Agentenentwickler an. Eine kleine, benannte Gruppe mit dieser Rolle ist leichter zu begleiten als die gesamte Belegschaft.
    4. Bestand erheben: Lassen Sie sich zeigen, welche Agenten es heute schon gibt. Das macht die Diskussion konkret und meist kleiner als befürchtet.
    5. Verantwortung festlegen: Für jeden Agenten sollte eine Person benannt sein, die für seinen Zweck einsteht. Diese Regel ist einfacher zu vereinbaren, bevor die ersten hundert Agenten existieren.

    3. GitHub-Copilot-Kennzahlen werden ohne Zustimmung eingeschaltet (MC1523085)

    Was passiert: In Viva Insights mussten Kennzahlen zu GitHub Copilot bisher über eine Vorschau-Einstellung bewusst eingeschaltet werden. Diese Einstellung entfällt. Ab Mitte November erscheinen die Kennzahlen standardmäßig im Verbrauchsdashboard, gemeinsam mit den Werten zu Microsoft 365 Copilot. Zugriff haben globale Administratoren, Insights-Analysten mit globalem Zugriff und Führungskräfte mit Zugang zu den Verbrauchsauswertungen. Wer bisher nicht zugestimmt hatte, sieht die Kennzahlen trotzdem, sofern die Berechtigung für die Berichte besteht. Ausrollung bis Mitte Dezember 2026.

    Warum das brennt: Hier wird aus einer Zustimmung ein Standard, und die Möglichkeit, Nein zu sagen, verschwindet gleich mit. Betroffen ist eine Berufsgruppe, deren Arbeit sich besonders leicht in Zahlen fassen lässt. Microsoft spricht von einer gemeinsamen Sicht auf Entwickler und Wissensarbeiter, was praktisch heißt: Die KI-Nutzung beider Gruppen landet im selben Dashboard, und Führungskräfte sehen sie. Entwicklerteams sind zudem oft klein. Eine Auswertung, die für eine große Abteilung zusammengefasst wirkt, kann bei fünf Personen sehr persönlich werden.

    Konkrete Maßnahmen für den Betriebsrat:

    1. Betroffenheit klären: Wird im Haus GitHub Copilot genutzt, und wenn ja, von wie vielen Personen? Ist die Antwort nein, ist das Thema erledigt.
    2. Mindestgruppengröße prüfen: Viva Insights zeigt Auswertungen erst ab einer bestimmten Gruppengröße. Diese Zahl ist bei kleinen Teams die eigentliche Schutzvorkehrung.
    3. Führungskräftezugang ansehen: Wer hat heute Zugang zu den Verbrauchsauswertungen? Dieser Kreis sieht ab Mitte November auch die GitHub-Werte.
    4. Zweck festhalten: Einführung begleiten ja, Leistung einzelner Entwickler vergleichen nein. Dieser Satz trägt mehr als jede technische Einstellung.
    5. Beschäftigte informieren: Wer mit GitHub Copilot arbeitet, sollte wissen, dass die Nutzung künftig in Viva Insights erscheint. Eine kurze Mitteilung reicht.

    Was noch im Oktober-Newsletter steht

    20 weitere Einträge. Drei davon verdienen einen zweiten Blick. Führungskräfte können in Viva Insights künftig selbst Auswertungen veröffentlichen (MC1489942), auch entlang der Führungshierarchie und mit regelmäßiger Aktualisierung. Bisher saß dazwischen eine Analystin oder ein Analyst, und diese Zwischenstufe war oft die Stelle, an der vereinbarte Regeln tatsächlich angewendet wurden. Defender macht Aktivitäten in Teams-Besprechungen in der Sicherheitssuche auswertbar (MC1532241), einschließlich einer Verknüpfung zum Besprechungschat und einer Weitergabe an Microsoft Sentinel. Für die Untersuchung von Vorfällen das richtige Werkzeug, für alles andere nicht gedacht. Und eine gute Nachricht: Telefonteilnehmer in Einzelgesprächen können der Aufzeichnung künftig ausdrücklich zustimmen oder sie ablehnen (MC1530950). Damit schließt sich eine Lücke, die gerade im Kundenkontakt bestand.

    Unsere Einordnungen sind fachlicher Arbeitsstand aus technischer Sicht und keine Rechtsberatung. Wir sagen, was eine Funktion tut, was sich einstellen lässt und wer im Haus das bewerten muss. Die rechtliche Bewertung bleibt dort, wo sie hingehört.

    Den vollständigen Monatsüberblick gibt es im M365 Compliance Radar: improve-it.gmbh/m365-compliance-radar

  • M365 im September 2026: Drei Änderungen, die die Grenzen der Verarbeitung verschieben

    M365 im September 2026: Drei Änderungen, die die Grenzen der Verarbeitung verschieben

    Microsoft hat im September 179 Änderungen im Message Center veröffentlicht. Drei davon sind für die Arbeit im Datenschutz bemerkenswert, und sie betreffen jeweils eine andere Grenze derselben Verarbeitung. Die erste verschiebt die zeitliche Grenze: Angaben über eine Person bleiben länger erhalten, als es die Person annimmt. Die zweite verschiebt die Grenze der Beteiligten: Es kommt darauf an, welche Unterauftragsverarbeiter im Mandanten freigeschaltet sind. Die dritte verschiebt die Systemgrenze: Die Beobachtung von KI-Agenten löst sich vom Hersteller. Keine dieser Änderungen erzeugt eine neue Datenkategorie. Alle drei verändern, was mit den vorhandenen geschieht.

    1. Das Copilot Memory wird aufbewahrungsfähig (MC1478965)

    Was passiert: Das Data Lifecycle Management in Microsoft Purview erhält eine Aufbewahrung für das Copilot Memory. Microsoft zählt drei Inhalte dazu: gespeicherte Erinnerungen, eigene Anweisungen zur Personalisierung und aus dem Chatverlauf abgeleitete Angaben über die Person. Wird ein Eintrag geändert oder gelöscht, lässt sich die vorherige Fassung im Postfach der betreffenden Person aufbewahren, sodass sich die Entwicklung des Gedächtnisses über die Zeit nachvollziehen lässt. Microsoft nennt als Zweck Compliance, Governance und Untersuchungen und verweist auf eDiscovery. Ausrollung ab Ende September bis Mitte Oktober 2026.

    Warum das für den Datenschutz zählt: Es geht hier um abgeleitete personenbezogene Daten, und die sind für die Betroffenenrechte der unbequemste Fall. Die Person hat sie nicht angegeben, nicht bestätigt und meist nie gesehen. Mit der Aufbewahrung tritt eine zweite Eigenschaft hinzu: Die Löschung einer Ableitung entfernt sie nicht mehr, sondern erzeugt eine weitere Fassung neben der aufbewahrten. Damit stellt sich die Frage nach Artikel 17 nicht mehr theoretisch. Ebenso die nach Artikel 15, denn eine Auskunft über das Copilot Memory umfasst nach dieser Änderung auch die Vorfassungen. Und weil die Daten im Postfach der Person liegen, sind sie über dieselben Werkzeuge erreichbar wie der E-Mail-Bestand.

    Konkrete Maßnahmen:

    1. Vor der Aktivierung entscheiden: Die Aufbewahrung ist eine Funktion, die eingeschaltet wird. Der Zeitpunkt für die Abwägung liegt davor, denn eine einmal entstandene Historie lässt sich nicht nachträglich wegdefinieren.
    2. Die drei Kategorien trennen: Gespeicherte Erinnerungen, eigene Anweisungen und abgeleitete Angaben haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und unterschiedliche Betroffenenerwartungen. Sie im Verzeichnis als eine Kategorie zu führen, bildet die Verarbeitung nicht ab.
    3. Auskunftsprozess vorab klären: Legen Sie fest, wie eine Auskunft nach Artikel 15 das Copilot Memory einschließt und ob die aufbewahrten Vorfassungen Teil der Auskunft sind. Diese Frage im Einzelfall zu entscheiden, kostet mehr als einmal darüber nachzudenken.
    4. Löschkonzept nachziehen: Welche Aufbewahrungsdauer gilt für die Vorfassungen, und was löst ihre Löschung aus? Ohne Frist gilt faktisch unbegrenzt.
    5. Transparenz herstellen: Wenn das System Schlussfolgerungen über Beschäftigte zieht und aufbewahrt, gehört das in die Informationen nach Artikel 13. Eine allgemeine Aussage zu Copilot deckt diesen Punkt nicht ab.

    2. Zwei neue KI-Modelle, zwei Unterauftragsverarbeiter (MC1483844)

    Was passiert: Microsoft rollt seit dem 30. September zwei weitere Modelle in die Modellauswahl von Microsoft 365 Copilot aus: GPT-6.1 Sol und Claude Sonnet 5.5. In Copilot Cowork und Copilot Studio laufen sie über die verbrauchsabhängige Abrechnung, in Word, Excel, PowerPoint und im Chat über die normale Copilot-Lizenz. Beschäftigte wählen das Modell künftig selbst aus. Entscheidend ist die Voraussetzung, die Microsoft ausdrücklich nennt: Claude Sonnet 5.5 setzt voraus, dass der Subprozessor Anthropic im Mandanten freigeschaltet ist, GPT-6.1 Sol für bestimmte Oberflächen den Subprozessor OpenAI.

    Warum das für den Datenschutz zählt: Hier schließt sich ein Kreis, der im April begonnen hat. Damals wurden die Anthropic-Modelle standardmäßig aktiviert, im Juli kam OpenAI als Subprozessor hinzu und schaltete sich nach Ablauf einer Frist selbst scharf. Beide Entscheidungen wirken jetzt. Wer sie damals hat laufen lassen, bekommt die neuen Modelle automatisch; wer bewusst abgewählt hat, bekommt sie nicht. Die Verfügbarkeit einer Funktion hängt damit unmittelbar an der Zusammensetzung der Verarbeitungskette, und diese Zusammensetzung ist bei vielen Verantwortlichen nicht dokumentiert, sondern durch Zeitablauf entstanden. Das ist die eigentliche Nachricht des Monats für die Verzeichnisführung.

    Konkrete Maßnahmen:

    1. Ist-Stand feststellen und datieren: Welche Subprozessoren sind im Mandanten heute freigeschaltet, seit wann, und auf welche Entscheidung geht das zurück? Ohne diese Notiz lässt sich die Verarbeitungskette nicht belegen.
    2. Den Zeitverlauf dokumentieren: Eine Momentaufnahme genügt nicht, wenn sich die Kette über Monate durch Voreinstellungen verändert hat. Für Auskünfte zu zurückliegenden Vorgängen zählt der damalige Stand.
    3. Die Unterauftragsverarbeiterliste abgleichen: Prüfen Sie, ob die im Vertragswerk geführte Liste den tatsächlichen Stand im Mandanten abbildet. Genau dafür ist sie da.
    4. Modellauswahl als Entscheidung behandeln: Ob Beschäftigte frei zwischen Modellen wählen oder eine einheitliche Vorgabe gilt, ist keine Komfortfrage. Sie bestimmt, welcher Verarbeiter im Einzelfall tätig wird.
    5. Benachrichtigungswege einrichten: Künftige Subprozessor-Änderungen sollten eine Information auslösen, die ankommt, statt im Message Center zu warten. Die Widerspruchsfristen sind kurz.

    3. Die Beobachtung von KI-Agenten löst sich vom Hersteller (MC1480873)

    Was passiert: Agent 365 holt die Aktivität von Agenten aus Amazon Bedrock, Google Vertex AI und Anthropic Claude Managed Agents in dieselbe Beobachtungsoberfläche wie die Microsoft-eigenen Agenten. Sichtbar werden je Agent Läufe, Sitzungen, Werkzeugaufrufe und Fehler. Agent 365 liest die Aktivität über die vorhandenen Zugangsdaten der jeweiligen Verbindung und führt die Agenten nicht selbst aus. Für bestehende Verbindungen bleibt die Erfassung ausgeschaltet, bis jemand sie einschaltet; bei neu angelegten Verbindungen ist sie standardmäßig aktiv. Ausrollung ab Ende September, allgemein verfügbar ab Ende Oktober 2026.

    Warum das für den Datenschutz zählt: Die Richtung ist bemerkenswert. Bisher endete die Beobachtbarkeit an der Herstellergrenze, und diese Grenze war für alle Beteiligten nachvollziehbar. Künftig fließen Aktivitätsdaten aus den Umgebungen dreier weiterer Anbieter in eine Microsoft-Oberfläche. Für das Verzeichnis heißt das: eine Auswertung, mehrere Quellsysteme, je eigener Vertragspartner auf der Gegenseite. Hinzu kommt der Standardwert. Bei bestehenden Verbindungen ist die Erfassung aus, bei neuen ist sie an, und neue Verbindungen entstehen in aller Regel im Tagesgeschäft, ohne dass jemand eine Datenschutzfrage damit verbindet. Der Umfang wächst dann nicht durch eine Entscheidung, sondern durch Betrieb.

    Konkrete Maßnahmen:

    1. Verbindungen erfassen: Bestehen überhaupt Verbindungen zu Agentenplattformen anderer Anbieter, und wer hat sie angelegt? Ohne diese Antwort ist alles Weitere hypothetisch.
    2. Standardwert bewusst setzen: Dass neue Verbindungen die Erfassung mitbringen, ist der Kern dieser Änderung. Legen Sie fest, ob das so bleiben soll, bevor die nächste Verbindung entsteht.
    3. Inhalt der Telemetrie klären: Werkzeugaufrufe und Sitzungen können Nutzdaten enthalten oder nur Metadaten. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob hier personenbezogene Daten verarbeitet werden, und sie gehört schriftlich beantwortet.
    4. Vertragslage je Anbieter prüfen: Hinter jeder angebundenen Plattform steht ein eigener Anbieter mit eigenem Vertrag. Die Kette gehört dokumentiert, bevor die Auswertung läuft.
    5. Rollenkonzept erweitern: Wer die Oberfläche öffnet, sieht künftig mehr als vorher. Eine Berechtigung, die sich auf Microsoft-Agenten bezog, deckt diesen Umfang nicht mehr ab.

    Was noch im September-Newsletter steht

    Drei Punkte, die für Verzeichnis und Berechtigungskonzept relevant sind. Die Profilkarte zeigt künftig auch fachliche Vorgesetzte (MC1478957), übernommen aus SAP SuccessFactors oder Workday. Das ist die Fortsetzung der People Connectors aus dem August: Über dieselbe Brücke wandern weitere Personalattribute in die Arbeitsumgebung, jedes für sich zu klein, um darüber zu sprechen. Die klassischen Ansichten des Data Security Posture Management werden bis Jahresende abgelöst (MC1481315) und gehen in eine vereinheitlichte Sicht über, die klassische Datenquellen und KI-Anwendungen gemeinsam betrachtet. Die Trennung zwischen beiden Welten, die manche Vereinbarung noch zieht, verschwindet damit auf der Werkzeugebene. Und Meldungen aus dem Datenverlustschutz erscheinen ab dem 12. Oktober nicht mehr in der Vorfallliste von Defender XDR (MC1465771), sondern werden als Verhaltensdaten geführt und bleiben über die erweiterte Suche erreichbar. Wer eine Regelung auf eine bestimmte Oberfläche gestützt hat, sollte sie darauf prüfen.

    Unsere Einordnungen sind fachlicher Arbeitsstand aus technischer Sicht und keine Rechtsberatung. Wir sagen, was eine Funktion tut, welche Daten dabei entstehen und wo die Stellschrauben liegen. Die Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihnen.

    Den vollständigen Monatsüberblick gibt es im M365 Compliance Radar: improve-it.gmbh/m365-compliance-radar

  • M365 im September 2026: Drei Änderungen, bei denen aus Flüchtigem Bestand wird

    M365 im September 2026: Drei Änderungen, bei denen aus Flüchtigem Bestand wird

    Microsoft hat im September 179 Änderungen im Message Center veröffentlicht, 22 davon sind für deutsche Betriebsräte relevant. Drei stechen heraus, und sie haben etwas gemeinsam: In allen drei Fällen wird etwas haltbar gemacht, das bisher vergänglich war. Ein Gedächtnis, das sich überschrieb, bekommt eine Historie. Ein gesprochenes Wort, das geglättet wurde, steht künftig im Klartext im Protokoll. Ein Gefühl, wie nützlich ein Werkzeug ist, wird zu einer Zahl in einer Übersicht. Vergänglichkeit war in der Arbeitswelt nie ein Fehler, sondern ein Schutz. Wenn sie verschwindet, lohnt der zweite Blick.

    1. Das Gedächtnis von Copilot wird aufbewahrungsfähig (MC1478965)

    Was passiert: Das Data Lifecycle Management in Microsoft Purview erhält eine Aufbewahrung für das Copilot Memory. Microsoft zählt drei Dinge dazu: gespeicherte Erinnerungen, eigene Anweisungen, die Copilot personalisieren, und aus dem Chatverlauf abgeleitete Angaben über die Person. Wird ein solcher Eintrag geändert oder gelöscht, lässt sich die vorherige Fassung künftig im Postfach der betreffenden Person aufbewahren. Als Zweck nennt Microsoft ausdrücklich Compliance, Governance und Untersuchungen und verweist auf eDiscovery. Ausrollung ab Ende September bis Mitte Oktober 2026.

    Warum das brennt: Die mittlere der drei Kategorien ist die entscheidende. Gespeicherte Erinnerungen und eigene Anweisungen stammen von der Person selbst, sie hat sie eingegeben und kennt sie. Die abgeleiteten Angaben sind etwas anderes: Das sind Schlussfolgerungen des Systems über einen Menschen, gezogen aus dem, was er nebenbei in einen Chat getippt hat. Bisher war das eine Komfortfunktion, die sich änderte und überschrieb. Künftig kann jede frühere Fassung erhalten bleiben, an einem durchsuchbaren Ort. Und das Löschen einer Schlussfolgerung beseitigt sie dann nicht mehr zuverlässig, es erzeugt nur eine weitere Fassung. Das ist der weitreichendste Eintrag dieses Monats.

    Konkrete Maßnahmen für den Betriebsrat:

    1. Erst zeigen lassen, was drinsteht: Lassen Sie sich an einem Beispielkonto vorführen, was das Copilot Memory tatsächlich enthält. Die Diskussion wird deutlich konkreter, wenn alle Beteiligten einmal gesehen haben, welche Art von Schlussfolgerung dort landet.
    2. Über das Ob sprechen, nicht nur über das Wie lange: Die Aufbewahrung ist eine Funktion, kein Automatismus. Die erste Frage ist, ob sie überhaupt eingeschaltet werden soll, und erst die zweite, für welche Dauer.
    3. Zugriff auf die Historie regeln: Wer darf die früheren Fassungen einsehen? Das ist eine andere Frage als der Zugriff auf das aktuelle Gedächtnis, und sie wird leicht übersehen.
    4. Löschung mitdenken: Wenn eine Person eine Erinnerung löscht, sollte feststehen, was mit der aufbewahrten Vorfassung geschieht. Sonst entsteht ein Löschvorgang, der keiner ist.
    5. An die eDiscovery-Regeln koppeln: Wo bereits geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen eine Inhaltssuche über Postfächer läuft, gehört das Copilot Memory jetzt in dieselbe Regelung. Es liegt im selben Postfach.

    2. Der Schimpfwortfilter in Teams-Transkripten lässt sich abschalten (MC1478003)

    Was passiert: Teams erhält eine Besprechungsrichtlinie, mit der sich steuern lässt, ob anstößige Wörter in der Live-Transkription und im gespeicherten Transkript maskiert werden. Die Filterung bleibt standardmäßig eingeschaltet. Schaltet die Administration sie für die Richtlinie einer organisierenden Person ab, erscheinen die betreffenden Wörter in deren Besprechungen im Klartext, live wie im gespeicherten Transkript. Eine Einstellmöglichkeit auf Ebene der organisierenden Person gibt es nicht. Ausrollung ab Anfang Oktober bis Ende Oktober 2026.

    Warum das brennt: Ein kleiner Schalter mit großer Wirkung. Die Maskierung hat Transkripte bisher automatisch geglättet, und in hitzigen Gesprächen war das ein stiller Schutz, über den niemand nachdenken musste. Wird sie abgeschaltet, entsteht ein wortgetreues Protokoll dessen, was jemand im Affekt gesagt hat, dauerhaft gespeichert und über die Inhaltssuche auffindbar. Microsofts Begründung ist nachvollziehbar: In der Dokumentation von Vorfällen, etwa bei Beleidigungen oder Bedrohungen, hilft eine Maskierung niemandem. Nur ist das eine Abwägung zwischen zwei gegenläufigen Schutzinteressen und keine technische Einstellung nebenbei.

    Konkrete Maßnahmen für den Betriebsrat:

    1. Standard als Standard bestätigen: Die Filterung ist an. Der einfachste Weg ist, es dabei zu belassen und das schriftlich festzuhalten, statt die Frage offen zu lassen.
    2. Ausnahmen benennen statt zulassen: Wenn es Bereiche gibt, in denen der Klartext gebraucht wird, sollten diese einzeln benannt sein. Eine Ausnahme für eine Richtlinie wirkt sonst für alle Besprechungen der zugeordneten Personen.
    3. Richtlinienzuordnung prüfen: Die Einstellung hängt an der Richtlinie der organisierenden Person, nicht an der Besprechung. Die Liste, wer welcher Besprechungsrichtlinie zugeordnet ist, ist deshalb der eigentliche Gegenstand.
    4. Aufbewahrungsdauer der Transkripte ansehen: Wortgetreue Protokolle sind so lange ein Thema, wie sie existieren. Wer die Aufbewahrung begrenzt, begrenzt auch die Reichweite dieser Änderung.
    5. Verwendungszweck klären: Ein Transkript, das zur Nachbereitung gedacht war, hat in einem Personalgespräch nichts verloren. Dieser Satz ist einfacher zu vereinbaren, bevor der erste Fall eintritt.

    3. Die Wirkung von Copilot Cowork wird in Stunden ausgedrückt (MC1472032)

    Was passiert: Copilot Analytics erhält Auswertungen zur Einführung und Wirkung von Microsoft 365 Copilot Cowork. Sichtbar werden Nutzungsmuster, welche Aufgaben mit Cowork erledigt werden und eine Schätzung, wie viel zusätzliche Arbeit dadurch möglich wurde. Microsoft nennt diese Kennzahl Cowork assisted hours. Die Auswertungen stehen Leitungskräften, Führungskräften mit zugewiesenem Bereich, Analysten und globalen Administratoren offen und sind für alle berechtigten Rollen standardmäßig aktiv. Voraussetzung sind mindestens 50 Copilot-Lizenzen. Wer die Auswertung sieht, braucht selbst keine Copilot-Lizenz.

    Warum das brennt: Eine Schätzung in Stunden sieht aus wie eine Messung in Stunden, sobald sie in einer Folie steht. Genau das ist die Eigenschaft dieser Kennzahl: Sie beantwortet eine Frage, die sich bisher nur erzählen ließ, mit einer Zahl. Zahlen werden verglichen, und zwar zuerst zwischen Teams und danach zwischen Personen. Dass die Auswertung auch Rollen offensteht, die selbst gar nicht mit Copilot arbeiten, erweitert den Kreis derer, die diesen Vergleich anstellen können. Hinzu kommt, dass die Kennzahlen in die erweiterten Auswertungen von Viva Insights einfließen und dort mit anderen Daten zusammentreffen.

    Konkrete Maßnahmen für den Betriebsrat:

    1. Zweck zuerst, Zahl danach: Halten Sie fest, wofür die Kennzahl verwendet werden darf. Die Einführung eines Werkzeugs zu begleiten ist etwas anderes, als die Leistung von Teams zu bewerten.
    2. Nach der Mindestgruppengröße fragen: Ab wie vielen Personen wird eine Auswertung angezeigt? Diese Zahl entscheidet darüber, ob aus einer Teamsicht eine Personensicht wird.
    3. Rollenliste anfordern: Vier Rollengruppen haben Zugriff, und die Auswertung ist für sie voreingestellt aktiv. Wie viele Personen das im Haus konkret sind, lässt sich in einer Liste beantworten.
    4. Die Schätzung als Schätzung kennzeichnen: Wenn die Zahl im Haus berichtet wird, sollte dabeistehen, wie sie zustande kommt. Das ist der wirksamste Schutz gegen ihre Überinterpretation.
    5. Verbindung zu Viva Insights ansehen: Die Kennzahlen laufen dort mit anderen Auswertungen zusammen. Eine bestehende Vereinbarung zu Viva Insights sollte darauf geprüft werden, ob sie diesen Zufluss erfasst.

    Was noch im September-Newsletter steht

    19 weitere Einträge. Drei davon verdienen einen zweiten Blick. Planner bekommt einen Nutzungsbericht mit einer Tabelle je Person (MC1466299), mit Benutzername, Zahl der aktiven Tage und Datum der letzten Aktivität, auswertbar über bis zu 180 Tage und als CSV exportierbar. Aktive Tage und letzte Aktivität sind Anwesenheitsindikatoren, auch wenn sie nicht so gemeint sind. Die Profilkarte zeigt künftig auch fachliche Vorgesetzte (MC1478957), übernommen aus dem HR-System. Bei fachlichen Zuordnungen ist das heikler als bei der disziplinarischen Führungskraft, weil sie oft projektbezogen und nicht offiziell kommuniziert sind. Und die Organisation eines Termins lässt sich künftig übergeben (MC1472028). Die erste Stufe ist eine nützliche Alltagsfunktion, die dritte überträgt Chat, Transkripte, Aufzeichnungen und Anwesenheitsberichte an die übernehmende Person. Diese Stufe hat noch keinen Termin und gehört genau deshalb auf die Beobachtungsliste.

    Unsere Einordnungen sind fachlicher Arbeitsstand aus technischer Sicht und keine Rechtsberatung. Wir sagen, was eine Funktion tut, was sich einstellen lässt und wer im Haus das bewerten muss. Die rechtliche Bewertung bleibt dort, wo sie hingehört.

    Den vollständigen Monatsüberblick gibt es im M365 Compliance Radar: improve-it.gmbh/m365-compliance-radar

  • M365 im August 2026: Drei Änderungen, die das Verzeichnis betreffen

    M365 im August 2026: Drei Änderungen, die das Verzeichnis betreffen

    Microsoft hat im August 146 Änderungen im Message Center veröffentlicht. Drei davon verändern mehr, als ihre Überschriften vermuten lassen. Sie haben eine Gemeinsamkeit, die sie leicht übersehen lässt: Es entstehen kaum neue Datenkategorien. Was entsteht, sind neue Verknüpfungen zwischen vorhandenen Beständen. Genau das ist im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten schwerer abzubilden als eine neue Datenart, und genau deshalb lohnt der Blick.

    1. HR-Daten fließen über People Connectors nach Microsoft 365 (MC1457229)

    Was passiert: Die People Connectors von Microsoft 365 können ab sofort Angaben zur Assistenz aus externen HR- und Personalsystemen übernehmen. Microsoft nennt SAP SuccessFactors, Workday und eigene Konnektoren. Das Quellsystem bleibt der führende Datenbestand. Nach der Übernahme erscheinen die Angaben in den Microsoft-365-Profilerlebnissen, also auf Profilkarten in Outlook, Teams und SharePoint sowie im Org Explorer. Microsoft 365 Copilot kann die übernommenen Angaben für personenbezogene Antworten heranziehen und über sie hinweg schlussfolgern.

    Warum das für den Datenschutz zählt: Die einzelne Angabe ist unspektakulär. Die Schnittstelle ist es nicht. Hier entsteht eine dauerhafte Brücke zwischen dem Personalsystem und der Arbeitsumgebung, und über dieselbe Brücke ließen sich später weitere Personalattribute übernehmen. Datenschutzrechtlich ist das eine Zweckfrage: Angaben, die im HR-System einem klar umrissenen Zweck dienen, werden in einer Umgebung sichtbar, in der ein anderer Zweck gilt. Dass Copilot darüber schlussfolgern kann, verschiebt die Frage zusätzlich von der Sichtbarkeit zur Verarbeitung.

    Konkrete Maßnahmen:

    1. Feldliste anfordern: Welche Attribute werden tatsächlich übernommen, und aus welchem Quellsystem? Ohne diese Liste lässt sich die Verarbeitung nicht beschreiben.
    2. Als eigene Verarbeitung führen: Die Übernahme aus dem HR-System ist keine Nebenfunktion der Profilkarte, sondern eine Übermittlung zwischen zwei Systemen mit unterschiedlichem Zweck. Sie gehört als eigener Eintrag ins Verzeichnis.
    3. Erweiterungen an eine Entscheidung binden: Vereinbaren Sie, dass jede Erweiterung der übernommenen Felder vorher angezeigt wird. Ohne das wächst der Umfang schrittweise, und jeder einzelne Schritt wirkt zu klein, um darüber zu sprechen.
    4. Copilot-Grounding klären: Lassen Sie sich bestätigen, in welchen Copilot-Antworten die übernommenen Angaben verwendet werden. Das ist der Unterschied zwischen Anzeige und Verarbeitung.
    5. Informationspflichten prüfen: Wenn Personaldaten in einer neuen Umgebung sichtbar werden, ändert sich für die Betroffenen etwas. Die Information darüber sollte nicht erst auf Nachfrage erfolgen.

    2. Die Inhaltsprüfung verlässt die Microsoft-Welt (MC1449180)

    Was passiert: Microsoft Purview erweitert den Datenverlustschutz und die automatische Kennzeichnung auf Anwendungen außerhalb der Microsoft-Welt. Richtlinien lassen sich künftig direkt in Purview anlegen, die Anbindung erfolgt über die Konnektoren von Defender for Cloud Apps. Als unterstützte Ziele nennt Microsoft unter anderem Google Workspace, Box, Dropbox, Salesforce, ServiceNow, AWS und Cisco Webex. Vorschau ab Mitte August, allgemein verfügbar ab Anfang September bis Ende Oktober 2026.

    Warum das für den Datenschutz zählt: Bisher war die Reichweite der Inhaltsprüfung an eine Systemgrenze gebunden, und diese Grenze war für alle Beteiligten nachvollziehbar. Sie fällt jetzt. Zusammen mit der im Juli angekündigten Prüfung auf Ebene des Netzwerkverkehrs entsteht ein durchgehender Prüfpfad, der die Grenze zwischen den Systemen nicht mehr kennt. Für das Verzeichnis heißt das: eine Verarbeitung an vielen Orten, mit je eigenem Verantwortlichen auf der Gegenseite. Und für die Beschäftigten heißt es, dass sich der Umfang der Prüfung nicht mehr aus dem verwendeten Werkzeug ableiten lässt.

    Konkrete Maßnahmen:

    1. Bestandsaufnahme zuerst: Welche der genannten Anwendungen werden im Haus überhaupt genutzt, und ist eine Anbindung geplant? Ohne diese Antwort ist alles Weitere hypothetisch.
    2. Zweck vor der ersten Richtlinie festlegen: Sobald eine Richtlinie existiert, wirkt sie. Der Zeitpunkt für die Zweckbestimmung liegt davor, nicht danach.
    3. Schwellenwertprüfung ansetzen: Eine systematische Inhaltsprüfung über mehrere Systeme hinweg gehört zu den Fällen, in denen die Prüfung auf eine Datenschutz-Folgenabschätzung nicht übersprungen werden sollte.
    4. Verantwortlichkeiten klären: Bei jeder angebundenen Anwendung steht auf der Gegenseite ein eigener Anbieter mit eigenem Vertrag. Die Kette gehört dokumentiert, bevor sie entsteht.
    5. Beschäftigte informieren: Wenn die Prüfung Systemgrenzen überschreitet, sollte die Information darüber es auch tun. Eine allgemeine Aussage zu Microsoft 365 reicht dann nicht mehr.

    3. Defender führt Anmeldungen, Geräte und Cloud-Aktivität zu einer Zeitleiste zusammen (MC1461705)

    Was passiert: Im Defender-Portal führt die Zeitleiste auf der Identitätsseite künftig alle Aktivitäten und Warnungen zu einer Identität und den mit ihr verbundenen Konten chronologisch zusammen. Zusammengeführt werden Anmeldungen aus Microsoft Entra, Audit-Ereignisse aus der Graph-Schnittstelle, Aktivitäten in Cloud-Diensten und Geräteanmeldungen, ergänzt um Angaben zu Risiko und bedingtem Zugriff sowie neue Filter. Ausrollung ab Mitte September bis Mitte Oktober 2026.

    Warum das für den Datenschutz zählt: Keine der Datenquellen ist neu, und jede einzelne ist für sich genommen gut begründet. Neu ist die Zusammenführung. Was bisher eine gezielte Abfrage über mehrere Systeme erforderte, ist künftig eine Ansicht mit Filtern. Damit sinkt die Hürde für eine Auswertung, die vorher an Aufwand und Fachkenntnis gebunden war. Aus Sicht der Datenminimierung ändert sich nichts an den erhobenen Daten, wohl aber an dem, was sich mit ihnen anstellen lässt. Genau diese Verschiebung sollte im Verzeichnis und im Berechtigungskonzept sichtbar werden.

    Konkrete Maßnahmen:

    1. Zugriffskreis erheben: Wer darf die Identitätsseite im Defender-Portal öffnen? Diese Rolle ist nach der Änderung mehr wert als vorher.
    2. Nutzung an einen Anlass binden: Für die Untersuchung eines Sicherheitsvorfalls ist die Zeitleiste das richtige Werkzeug. Für alles andere sollte sie geschlossen bleiben, und das gehört schriftlich fixiert.
    3. Aufbewahrung der Quelldaten prüfen: Die Zeitleiste reicht so weit zurück, wie die zugrunde liegenden Protokolle vorgehalten werden. Wer die Aufbewahrung begrenzt, begrenzt auch die Zeitleiste.
    4. Im Verzeichnis nachziehen: Die Zusammenführung ist eine eigene Verarbeitung mit eigenem Zweck. Sie im Eintrag zur Protokollierung mitlaufen zu lassen, wird ihr nicht gerecht.
    5. Auskunftsfähigkeit klären: Wenn eine betroffene Person Auskunft verlangt, stellt sich die Frage, ob die Zeitleiste als Verarbeitung mitzuteilen ist. Diese Frage lässt sich vorab klären und muss nicht im Einzelfall entschieden werden.

    Was noch im August-Newsletter steht

    Zwei Punkte, die für die Löschkonzepte und die Auskunftsfähigkeit relevant sind. Purview erhält eine Importmöglichkeit für PST-Archive (MC1455013): Mail-Bestände, die bisher lokal und außerhalb jeder zentralen Suche lagen, werden nach dem Import durchsuchbar und für eDiscovery erreichbar. Das ist zunächst ein Ordnungsgewinn, verändert aber die Reichweite von Auskunftsersuchen erheblich. Und Copilot erschließt ab Ende August den persönlichen Dateibereich in OneDrive im Web (MC1459130), ausgerollt als Opt-out-Vorschau. Wer nicht widerspricht, hat zugestimmt, und die KI-Erschließung wandert damit aus dem gemeinsamen Ablagebereich in den persönlichen.

    Unsere Einordnungen sind fachlicher Arbeitsstand aus technischer Sicht und keine Rechtsberatung. Wir sagen, was eine Funktion tut, welche Daten dabei entstehen und wo die Stellschrauben liegen. Die Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihnen.

    Den vollständigen Monatsüberblick gibt es im M365 Compliance Radar: improve-it.gmbh/m365-compliance-radar

  • M365 im August 2026: Drei Änderungen, bei denen der Standardwert die Entscheidung trifft

    M365 im August 2026: Drei Änderungen, bei denen der Standardwert die Entscheidung trifft

    Microsoft hat im August 146 Änderungen im Message Center veröffentlicht, 22 davon sind für deutsche Betriebsräte relevant. Drei stechen heraus, und sie haben etwas gemeinsam: In allen drei Fällen ist eine Voreinstellung gesetzt, die wirkt, solange niemand sie ändert. Bei einer entfällt sogar eine bestehende Regelung, ohne dass jemand sie aufhebt. Voreinstellungen zurückzuholen ist aufwendiger, als sie einmal bewusst zu setzen. Deshalb lohnt sich der September.

    1. Anwesenheitsberichte für Teams Events bekommen eine eigene Richtlinie (MC1455014)

    Was passiert: Die Steuerung der Anwesenheits- und Beteiligungsberichte für Teams Events wird von der Steuerung für gewöhnliche Besprechungen getrennt. Bisher erbten Events die Werte aus der Besprechungsrichtlinie. Ab Mitte Oktober regelt eine eigene Richtlinie, ob organisierende Personen diese Berichte für Events sehen und herunterladen dürfen. Vier Werte sind möglich: dauerhaft an ohne Abschaltmöglichkeit, dauerhaft aus, an mit Abschaltmöglichkeit, sowie aus mit Einschaltmöglichkeit. Voreingestellt ist an mit Abschaltmöglichkeit.

    Warum das brennt: Microsoft schreibt in die eigene Empfehlung ausdrücklich hinein, man solle nicht davon ausgehen, dass Events die bisherigen Einstellungen weiter erben. Das ist ungewöhnlich deutlich, und es hat einen Grund: Wer die Anwesenheitsberichte für Besprechungen bewusst abgeschaltet hat, findet sie bei Events womöglich wieder aktiv vor. Eine getroffene Entscheidung wird durch eine technische Umstellung stillschweigend rückgängig gemacht. Das ist der ärgerlichste Fall, weil er wie ein Vertrauensbruch wirkt, obwohl niemand etwas Böses getan hat.

    Konkrete Maßnahmen für den Betriebsrat:

    1. Ist-Stand aufnehmen: Lassen Sie sich zeigen, wie die Anwesenheitsberichte in der Besprechungsrichtlinie heute eingestellt sind. Erst danach lässt sich beurteilen, ob die neue Events-Richtlinie einen Unterschied macht.
    2. Termin setzen: Die Umstellung beginnt Mitte Oktober. Setzen Sie die Befassung so an, dass die Entscheidung vorher steht.
    3. Wert bewusst wählen: Vier Werte stehen zur Verfügung. Die Entscheidung zwischen aus mit Einschaltmöglichkeit und an mit Abschaltmöglichkeit ist der eigentliche Kern, weil sie bestimmt, wer aktiv werden muss.
    4. Zugriff klären: Wer darf die Berichte einsehen und herunterladen? Bei Events sind es oft andere Personen als bei internen Besprechungen.
    5. Alte Vereinbarungen prüfen: Wenn eine Betriebsvereinbarung Anwesenheitsberichte regelt, ist jetzt der Moment zu prüfen, ob sie Events überhaupt erfasst. Die meisten Texte sprechen von Besprechungen.

    2. Der Dolmetscher in Teams Rooms simuliert die eigene Stimme (MC1446807)

    Was passiert: Der Dolmetscher-Agent kommt in Teams Rooms unter Android und übersetzt gesprochene Sprache in Besprechungen in Echtzeit, in neun Sprachen. Für die Wiedergabe der übersetzten Sprache stehen zwei Varianten bereit: eine automatisierte Stimme oder die Simulation der eigenen Stimme. Voreingestellt ist die Simulation. Microsoft gibt ausdrücklich an, dass Stimmproben und biometrische Daten nicht gespeichert werden und die Verarbeitung in Echtzeit ohne Aufbewahrung erfolgt. Voraussetzung ist eine Teams-Rooms-Pro-Lizenz, eine zusätzliche Copilot-Lizenz braucht es nicht. Mandantenweit ist die Funktion standardmäßig aktiv.

    Warum das brennt: Die eigene Stimme ist ein persönliches Merkmal, und sie in einer fremden Sprache aus dem Lautsprecher zu hören, ist für die meisten Menschen eine merkwürdige Erfahrung. Wenn das unangekündigt passiert, entsteht Misstrauen gegenüber einer Technik, die eigentlich der Verständigung dient. Die Zusage, dass nichts gespeichert wird, ist der wichtigste Satz der ganzen Ankündigung. Sie ist aber nur so viel wert, wie sie im Haus dokumentiert und gegenüber den Beschäftigten kommuniziert wird.

    Konkrete Maßnahmen für den Betriebsrat:

    1. Zusage festhalten: Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass keine Stimmproben gespeichert werden und die Verarbeitung in Echtzeit erfolgt. Ein Verweis auf die Microsoft-Ankündigung genügt als Beleg.
    2. Standardstimme überdenken: Die automatisierte Stimme erfüllt denselben Zweck ohne die Simulation. Die Voreinstellung lässt sich über die Besprechungsrichtlinien ändern.
    3. Beschäftigte informieren: Wer weiß, dass die eigene Stimme simuliert werden kann, erlebt es als Funktion und nicht als Überraschung.
    4. Räume erfassen: Betroffen sind nur Räume mit Teams-Rooms-Pro-Lizenz. Eine Liste dieser Räume macht die Reichweite konkret und meist kleiner als befürchtet.
    5. Zwanzig Stunden pro Raum: Im Lizenzumfang sind zwanzig Dolmetscherstunden je Raumkonto und Monat enthalten. Fragen Sie nach, was passiert, wenn dieses Kontingent überschritten wird.

    3. Copilot fasst aufgezeichnete Kundengespräche zusammen (MC1461160)

    Was passiert: In der Queues-App von Microsoft Teams erhält die Zusammenfassung aufgezeichneter Warteschlangen-Anrufe eine Copilot-Funktion. Beschäftigte können sich damit den Inhalt eines abgeschlossenen Anrufs zusammenfassen lassen und Rückfragen zu Einzelheiten stellen, ohne Transkript oder Aufzeichnung durchzugehen. Voraussetzung sind eine Teams-Premium-Lizenz für die Queues-App und eine Copilot-Lizenz für die Auswertung. Ausrollung ab Anfang September, allgemein verfügbar ab Ende September 2026.

    Warum das brennt: Betroffen ist der Bereich mit der höchsten Gesprächsdichte, typischerweise Service, Empfang und Kundenbetreuung. Dort war die Auswertung einzelner Gespräche bisher durch den Aufwand gebremst, weil jemand tatsächlich zuhören musste. Diese Bremse fällt weg. Was als Hilfe für die Nachbereitung gedacht ist, wird damit zum Werkzeug, mit dem sich Gespräche einer bestimmten Person systematisch durchsehen lassen. Der Unterschied zwischen Qualitätssicherung und Leistungsbeobachtung liegt dann allein im Zweck, nicht mehr im Aufwand.

    Konkrete Maßnahmen für den Betriebsrat:

    1. Zugriffskreis festlegen: Wer kann die Zusammenfassungen öffnen? Entscheidend ist, ob Vorgesetzte dazugehören oder nur die Person, die das Gespräch geführt hat.
    2. Zweck schriftlich fixieren: Nachbereitung und Übergabe ja, systematische Durchsicht der Gespräche einzelner Beschäftigter nein. Dieser Satz ist die eigentliche Regelung.
    3. An die Aufzeichnung koppeln: Die Funktion wirkt nur auf aufgezeichnete Anrufe. Wer die Aufzeichnungsregeln für Warteschlangen im Griff hat, hat auch diese Funktion im Griff.
    4. Lizenzen prüfen: Es braucht Teams Premium und Copilot zugleich. Häufig ist der betroffene Personenkreis dadurch deutlich kleiner als gedacht.
    5. Beschäftigte einbeziehen: Wer im Service arbeitet, sollte wissen, dass Gespräche künftig maschinell zusammengefasst werden können. Das ist keine Formalie, sondern die Grundlage dafür, dass die Funktion akzeptiert wird.

    Was noch im August-Newsletter steht

    19 weitere Einträge. Drei davon verdienen einen zweiten Blick. Microsoft Agent 365 bekommt einen Export der aktiven Nutzer (MC1462914): eine CSV-Datei mit Name, Zahl der genutzten Agenten, Sitzungen und Datum der letzten Aktivität. Einmal exportiert, liegt sie außerhalb jeder Systemkontrolle. Teams erhält eine verpflichtende Zustimmung vor dem Betreten einer Besprechung (MC1454114), mit frei formulierbarem Text, gültig auch für externe und anonyme Teilnehmende, protokolliert. Das ist die seltene Änderung, bei der Mitgestalten mehr bringt als Abwehren. Und Defender führt Anmeldungen, Gerätenutzung und Cloud-Aktivität zu einer durchgehenden Zeitleiste je Person zusammen (MC1461705). Für die Sicherheitsarbeit sinnvoll, für den Alltag nicht gedacht.

    Unsere Einordnungen sind fachlicher Arbeitsstand aus technischer Sicht und keine Rechtsberatung. Wir sagen, was eine Funktion tut, was sich einstellen lässt und wer im Haus das bewerten muss. Die rechtliche Bewertung bleibt dort, wo sie hingehört.

    Den vollständigen Monatsüberblick gibt es im M365 Compliance Radar: improve-it.gmbh/m365-compliance-radar

  • M365 im Juli 2026: Drei Änderungen, die Betriebsräte jetzt aktiv angehen sollten

    M365 im Juli 2026: Drei Änderungen, die Betriebsräte jetzt aktiv angehen sollten

    Microsoft hat im Juli 167 Änderungen im Message Center veröffentlicht. 24 davon sind für deutsche Betriebsräte relevant. Drei stechen heraus, und zwar nicht wegen ihrer Tragweite, sondern wegen ihres Zeitplans: Bei einer ist die Frist am 24. Juli bereits abgelaufen, zwei weitere greifen Ende August automatisch. In allen drei Fällen entsteht der neue Zustand ohne Entscheidung, wenn niemand hinschaut. Genau das macht sie zu Themen für den August und nicht für den Herbst.

    1. OpenAI wird Subprozessor, und die Einstellung hat sich selbst aktiviert (MC1422074)

    Was passiert: Microsoft hat OpenAI als Subprozessor für Microsoft 365 Copilot aufgenommen. Damit stehen von OpenAI selbst betriebene Modelle zur Verfügung, beginnend mit GPT-5.6. Am 9. Juli erschien die zugehörige Einstellung im Microsoft 365 Admin Center, zunächst deaktiviert. Wer bis zum 24. Juli nicht reagiert hat, bei dem hat Microsoft sie automatisch aktiviert. Wer das nicht wollte, musste vorher aktiv „No users“ auswählen. Betroffen sind ausschließlich Modelle auf Infrastruktur von OpenAI, nicht die von Microsoft über Azure OpenAI betriebenen.

    Warum das brennt: Es ist der zweite Fall dieser Art in diesem Jahr. Im April wurden die Anthropic-Modelle in Word, Excel und PowerPoint standardmäßig aktiviert. Das Muster wiederholt sich: Eine Frist verstreichen zu lassen hat dieselbe Wirkung wie eine Entscheidung zu treffen. Die Frist ist vorbei, die Prüfung findet also rückwirkend statt. Wer im Herbst darlegen muss, welcher Anbieter wann an der Verarbeitung beteiligt war, braucht die Antwort jetzt.

    Konkrete Maßnahmen für den Betriebsrat:

    1. Bestandsaufnahme: Lassen Sie sich den heutigen Stand der Einstellung im Admin Center zeigen. Drei Fragen: Ist sie aktiv? Wurde sie bewusst gesetzt oder ist sie durch Fristablauf angesprungen? Wer war beteiligt?
    2. Unterrichtung einfordern: Bitten Sie um eine schriftliche Darstellung, welche Modelle heute im Einsatz sind, für welche Nutzergruppen und wo verarbeitet wird. Der übliche Anknüpfungspunkt dafür ist § 80 Abs. 2 BetrVG; die Bewertung, ob und in welchem Umfang der Anspruch greift, gehört zu Ihrer Rechtsberatung.
    3. Abweichungen von den Standardzusagen klären: Microsoft schreibt, es gälten die üblichen Zusagen der Produktbedingungen und des Datenschutznachtrags, „soweit in der Dokumentation nichts anderes offengelegt ist“. Lassen Sie sich zeigen, was diese Dokumentation zu den OpenAI-betriebenen Modellen sagt.
    4. Muster für künftige Fälle vereinbaren: Sinnvoller als jeden Einzelfall nachzulaufen ist eine Verabredung, dass Einstellungen mit automatischer Aktivierung vor Ablauf der Frist gemeldet werden. Das kostet die IT wenig und nimmt den Druck aus jedem folgenden Fall.
    5. Fachstellen einbinden: Datenschutzbeauftragte und, sofern im Haus benannt, die für die KI-Verordnung zuständige Person gehören in diesen Vorgang. Die technische Frage lautet: Was ist eingeschaltet? Die Bewertung der Auslagerung liegt bei den Fachstellen.

    2. Elf zusätzliche Felder auf der Profilkarte, ab Ende August standardmäßig sichtbar (MC1438571)

    Was passiert: Microsoft ändert Ende August die Standardsichtbarkeit von elf Feldern auf der Microsoft-365-Profilkarte. Sie werden künftig angezeigt, sobald sie im Verzeichnis gefüllt sind. Es geht um Bereich, Rolle, Personalnummer, Beschäftigtenart, Kostenstelle, Benutzerprinzipalname, Alias, Fax, Straße, Bundesland und Postleitzahl. Bisher musste die Administration jedes dieser Felder einzeln freischalten. Die Werte selbst ändern sich nicht, nur ihre Sichtbarkeit. Betroffen sind ausdrücklich auch Mandanten, die die Profilkarteneinstellungen nie angefasst haben.

    Warum das brennt: Personalnummer, Kostenstelle und Beschäftigtenart sind Angaben aus der Personalverwaltung. Sie waren bisher nicht ohne Grund für die ganze Belegschaft unsichtbar. Beschäftigtenart macht für jeden erkennbar, wer befristet beschäftigt, entliehen oder extern ist. Das ist der Eintrag des Monats mit dem härtesten Termin, weil er ohne Zutun scharf wird. Nach Ende August ist es keine Entscheidung mehr, sondern eine Korrektur.

    Konkrete Maßnahmen für den Betriebsrat:

    1. Bestandsaufnahme: Lassen Sie prüfen, welche der elf Felder im Verzeichnis überhaupt Werte enthalten. Nur gefüllte Felder werden sichtbar. Häufig ist die Liste kürzer als befürchtet, manchmal aber auch länger.
    2. Termin vormerken: Die Umstellung beginnt Ende August. Setzen Sie die Befassung so an, dass die Entscheidung vorher steht und nicht danach.
    3. Feldweise entscheiden: Die Sichtbarkeit lässt sich weiterhin je Feld steuern. Bereich und Rolle sind etwas anderes als Personalnummer und Kostenstelle. Eine pauschale Freigabe oder Sperre wird der Sache nicht gerecht.
    4. Beschäftigtenart gesondert behandeln: Dieses Feld hat eine andere Qualität als die übrigen, weil es den Beschäftigungsstatus offenlegt. Wenn Sie nur einen Punkt vertiefen, dann diesen.
    5. Beschäftigte informieren: Was künftig sichtbar ist, sollte vorher bekannt sein und nicht auffallen, weil jemand es zufällig auf der Karte einer Kollegin entdeckt.

    3. Copilot nimmt Präsenzgespräche auf, ohne die Gegenseite zu informieren (MC1437679)

    Was passiert: Die mobile Copilot-App für iOS und Android bekommt eine Aufnahmefunktion. Beschäftigte können damit Präsenzgespräche oder Sprachnotizen aufzeichnen und erhalten anschließend im Copilot Chat ein automatisch erzeugtes Transkript samt Zusammenfassung. Eine Aufnahme darf bis zu 120 Minuten lang sein und läuft im Hintergrund weiter, wenn die App gewechselt wird. Die Audiodatei landet in OneDrive der aufnehmenden Person. Für alle Nutzer mit Copilot-Lizenz ist die Funktion standardmäßig aktiviert. Allgemeine Verfügbarkeit ab Ende August 2026.

    Warum das brennt: Das ist keine Meeting-Aufzeichnung in Teams mehr, bei der ein Banner erscheint und alle es wissen. Das ist eine Aufnahmemöglichkeit für jedes Gespräch, im Büro, im Flur, beim Kunden. Microsoft schreibt in der Ankündigung selbst, dass die App die übrigen Gesprächsteilnehmer nicht über den Aufnahmestart informiert, und verweist die Verantwortung für erforderliche Einwilligungen an die Nutzer. Damit wandert eine Frage, die bisher technisch beantwortet war, in die Verantwortung Einzelner.

    Konkrete Maßnahmen für den Betriebsrat:

    1. Bestandsaufnahme: Ist die mobile Copilot-App im Haus verteilt? Wird sie über Intune verwaltet? Wie viele Beschäftigte haben eine Copilot-Lizenz? Ohne diese drei Antworten lässt sich die Reichweite nicht einschätzen.
    2. Steuerbarkeit klären: Fragen Sie konkret, mit welchen Mitteln sich die Funktion einschränken lässt, und lassen Sie sich die Antwort belegen. Microsoft nennt die Verwaltung der mobilen App als Ansatzpunkt, einen eigenen Schalter für die Aufnahmefunktion nennt die Ankündigung nicht.
    3. Das Hinweisproblem benennen: Verabreden Sie, wie Beschäftigte darüber informiert werden, dass die App die Gegenseite nicht warnt. Wer die Funktion nutzt, sollte wissen, dass der Hinweis von ihm selbst kommen muss.
    4. Ablage und Aufbewahrung regeln: Aufnahme, Transkript und Zusammenfassung erben die Berechtigungen und Regeln von OneDrive. Klären Sie, welche Aufbewahrungsdauer gilt, ob Vertraulichkeitskennzeichnungen greifen und wer im Rahmen von Auskunfts- oder Ermittlungsvorgängen darauf zugreifen kann.
    5. Sensible Gesprächssituationen ausnehmen: Personalgespräche, Konfliktgespräche und Gespräche mit der Interessenvertretung gehören ausdrücklich adressiert. Technisch ist eine solche Aufnahme von einer normalen Sprachnotiz nicht zu unterscheiden, deshalb muss die Regel es sein.

    Was noch im Juli-Newsletter steht

    21 weitere Einträge, darunter drei, die wir im August weiter beobachten. Purview greift künftig auf den Netzwerkverkehr durch (MC1419797): Über die Verbindung mit Entra Internet Access wirken Klassifizierung und Datenverlustschutz nicht mehr nur in den Microsoft-Anwendungen, sondern auf Ebene der Internetverbindung, mit Anbindung an das Insider Risk Management. Allgemeine Verfügbarkeit ab Ende September. Teams erzeugt KI-Archivdateien zu Besprechungen (MC1429018), standardmäßig aktiv, für Nutzer nicht einsehbar, gekoppelt an das gespeicherte Transkript. Und das Insider Risk Management bekommt freie Notizfelder, erweiterte Angaben zur Person einschließlich letztem Arbeitstag sowie eine KI-gestützte Vorsortierung der Meldungen (MC1430534, MC1430536, MC1438568).

    Unsere Einordnungen sind fachlicher Arbeitsstand aus technischer Sicht und keine Rechtsberatung. Wir sagen, was eine Funktion technisch tut, was sich einstellen lässt und welche Stelle im Haus das bewerten muss. Die rechtliche Bewertung bleibt dort, wo sie hingehört.

    Den vollständigen Monatsüberblick gibt es mit unserem M365 Compliance Radar: improve-it.gmbh/m365-compliance-radar

  • M365 im Juni 2026: Drei Änderungen, die Betriebsräte jetzt aktiv angehen sollten

    M365 im Juni 2026: Drei Änderungen, die Betriebsräte jetzt aktiv angehen sollten

    Beitrag zum improve it M365 Compliance Radar — Ausgabe Juni 2026

    Microsoft hat im Juni 2026 rund 161 Änderungen am Message Center veröffentlicht. Achtzehn davon sind für deutsche Betriebsräte mitbestimmungsrelevant. Drei Themen ragen so weit heraus, dass sie in den kommenden Wochen aktiv angegangen werden sollten — nicht später, weil bei allen drei die Umsetzung ohne aktives Zutun bereits läuft.


    1. Automatische Aufzeichnung und Transkription in Teams Call Queues (MC1401299)

    Was passiert: Ab Anfang August 2026 (GA: Mitte bis Ende August) können Administratoren die automatische Aufzeichnung und Transkription auf Ebene einzelner Call Queues in Microsoft Teams aktivieren. Sobald das für eine Warteschlange geschieht, werden alle von den Agenten der Queue angenommenen Anrufe ohne weitere Nutzeraktion aufgezeichnet, transkribiert und in SharePoint abgelegt. Über die Queues-App sind sie mit Teams-Premium-Lizenz abrufbar.

    Warum das brennt: Das ist ein klassischer Fall der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG — Aufzeichnung von Arbeitsergebnissen einzelner Beschäftigter. Zusätzlich greift die TDDDG- und DSGVO-Perspektive, weil externe Anrufer über die Aufzeichnung informiert werden und wirksam einwilligen müssen. Ohne saubere Regelung sind sowohl arbeitsrechtliche Folgen als auch Bußgeldrisiken realistisch.

    Konkrete Maßnahmen für den Betriebsrat:

    1. Bestandsaufnahme: Welche Call Queues gibt es aktuell? Welche werden im Servicekontext, welche intern genutzt? Verlangen Sie eine Liste aller aktiven Warteschlangen mit Zweck und Nutzergruppe.
    2. Freigabekonzept vereinbaren: Für jede Warteschlange muss vor Aktivierung schriftlich geklärt sein, ob Aufzeichnung und Transkription gemeinsam oder getrennt aktiviert werden, und für welchen Zeitraum. Trennung zwischen Quality Assurance (Stichprobe) und flächendeckend ist essentiell.
    3. Externe-Anrufer-Ansage abstimmen: Text der automatischen Aufzeichnungs-Ansage gemeinsam mit Datenschutzbeauftragtem und Rechtsabteilung festlegen — inklusive Widerspruchsmöglichkeit.
    4. Zugriffs- und Auswertungsregeln festlegen: Wer sieht Transkripte? Wer darf Aufzeichnungen abhören? Wie werden Auswertungen dokumentiert? Verbot der Nutzung für Leistungs- und Verhaltenskontrolle explizit in der BV verankern.
    5. Aufbewahrungsfristen setzen: Wie lange bleiben Aufzeichnungen und Transkripte verfügbar? Nach welcher Zeit werden sie automatisch gelöscht? Retention-Policy technisch prüfen.

    2. Microsoft 365 Archive: Datei-Ebene-Archivierung wird Standardfunktion (MC1381114)

    Was passiert: Was im Mai noch in Public Preview war, ist ab Anfang bis Ende Juli 2026 allgemein verfügbar — und wichtig: In Tenants mit aktiviertem Microsoft 365 Archive ist die Funktion standardmäßig auf allen SharePoint-Sites aktiv, sofern der Administrator sie nicht abschaltet. Nutzer mit Edit-Berechtigung können damit einzelne Dateien in den Archiv-Speicher verschieben; sie bleiben sichtbar am Ursprungsort, aber können nicht mehr direkt geöffnet werden.

    Warum das brennt: Der Schritt von Opt-in (Mai) zu Default-on (Juni) verändert die Reichweite fundamental. Nicht mehr nur bewusst konfigurierte Sites sind betroffen, sondern die gesamte SharePoint-Umgebung. In der Praxis bedeutet das: Sitzungsprotokolle, Bewerbungsunterlagen, Personalakten, Beurteilungen — alle diese Inhalte können durch einzelne Bearbeitungsberechtigte in den Archiv-Status versetzt werden. Retention- und BR-Vereinbarungen zur Aufbewahrung geraten schnell in Konflikt mit der neuen Standardfunktion.

    Konkrete Maßnahmen für den Betriebsrat:

    1. Tenant-Entscheidung dokumentieren: Bleibt die Datei-Archivierung tenant-weit aktiv oder wird sie zur Wiederkehr des Opt-in-Zustands deaktiviert? Diese Entscheidung mit Datum und Begründung schriftlich festhalten.
    2. Site-Governance nachziehen: Für sensible SharePoint-Sites (HR, Betriebsrat, Geschäftsführung, Compliance) explizit prüfen, ob Archivierung erlaubt bleibt und wer archivieren darf. Sensitivity-Label-basierte Sperre als technische Umsetzung.
    3. Beschäftigte informieren: Klarer Kommunikationsplan — was passiert bei Archivierung, wie lange dauert die Reaktivierung (sofort binnen 7 Tagen, danach bis zu 24 Stunden), wie erkennt man den Archiv-Status?
    4. Verhältnis zur Retention klären: Bestehende Retention-Policies bleiben laut Microsoft gültig — aber wie interagieren sie mit user-initiierter Archivierung? Beispielszenario „Compliance-relevante Datei wird vom Nutzer archiviert“ mit Datenschutz und IT durchspielen.
    5. Übersichts-Report vereinbaren: Regelmäßiger Auszug archivierter Dateien pro Site (quartalsweise), damit Muster erkennbar bleiben.

    3. OneDrive-Retention für nicht lizenzierte Konten (MC1381110)

    Was passiert: Ab Anfang Juli 2026 setzt Microsoft einen erzwungenen Lifecycle für nicht lizenzierte OneDrive-Konten in Kraft. Nach 60 Tagen ohne Lizenz wird OneDrive schreibgeschützt, nach 93 Tagen archiviert (kein direkter Nutzerzugriff mehr; eDiscovery und Legal Hold bleiben verfügbar). Bleibt das Konto insgesamt 12 Monate unlizenziert, drohen ab Juli 2027 endgültige Löschungen. Die Funktion ist standardmäßig aktiv, kein Opt-in erforderlich.

    Warum das brennt: Die Regel wirkt technisch, betrifft aber unmittelbar Datenbestände einzelner Beschäftigter. Bei Elternzeit, Langzeitkrankheit, Freistellungen oder unbedachten Lizenzentzügen können Inhalte in die Schreibschutz- oder Archivphase rutschen — und in extremen Fällen unwiederbringlich verloren gehen. Zusätzlich kollidiert das Verhalten mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO, wenn Beschäftigte ihre eigenen Inhalte nicht mehr herausbekommen.

    Konkrete Maßnahmen für den Betriebsrat:

    1. HR-Prozess anpassen: Bei jedem Lizenzentzug (Austritt, längere Abwesenheit, Umstellung) explizite Prüfung, was mit dem OneDrive passiert. Datenübergabe an Vorgesetzte oder Nachfolger als Standardschritt in den Prozess integrieren.
    2. Elternzeit- und Freistellungsregelung: Für definierte Abwesenheiten (Elternzeit, Sabbatical, längere Krankheit) darf die Lizenz nicht ohne separate Freigabe entzogen werden. Ausnahme-Prozess mit HR und BR abstimmen.
    3. Beschäftigten-Information: Klare Kommunikation an alle Beschäftigten, was mit ihrem OneDrive passiert, wenn die Lizenz endet. Ansprechpartner für Datenanforderungen benennen.
    4. Sechzig-Tage-Warnung nutzen: Der 60-Tage-Fensterzeitraum vor Schreibschutz muss in den HR-Prozess einfließen, sodass Beschäftigte oder deren Vorgesetzte vor Ablauf informiert werden.
    5. Datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch absichern: Prozess dokumentieren, wie ehemalige Beschäftigte binnen der Monatsfrist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO Zugriff auf ihre archivierten OneDrive-Inhalte bekommen — insbesondere zwischen Tag 93 und der endgültigen Löschung.

    Was noch im Juni-Newsletter steht

    Neben den drei Top-Themen enthält der vollständige Juni-Newsletter fünfzehn weitere Einträge — darunter der Recap-App-Modus, der Meetings der letzten 30 Tage in einer durchsuchbaren Ansicht und optional als Audio-Podcast bündelt, die neuen Insider-Risk-Trigger für Microsoft Fabric, Box, Dropbox, Google Drive, Azure und AWS, sowie die Nutzer-basierte Aggregation von DLP-Alerts, die faktisch Verhaltensprofile pro Person erzeugt.

    Alle achtzehn Einträge sind rechtsinformiert bewertet, mit Querverweisen auf frühere Ausgaben (April, Mai) und mit konkreten Handlungsempfehlungen versehen. Wer den Newsletter regelmäßig beziehen möchte, findet den Zugang zum M365 Compliance Radar unter improve-it.gmbh/m365-compliance-radar.

  • M365 im Mai 2026 – KI rückt näher an die Belegschaft

    M365 im Mai 2026 – KI rückt näher an die Belegschaft

    Microsoft hat im Mai 2026 in SharePoint, Purview und Teams Funktionen ausgerollt, die KI deutlich näher an konkrete Personen und Inhalte bringen. Drei Themen verdienen besondere Aufmerksamkeit von Betriebsräten, Datenschutzbeauftragten und IT-Verantwortlichen:

    1. Copilot in SharePoint wird default-on für alle Tenants [MC1311968]
    Ab Mitte Juni 2026 erscheint der Copilot-Floating-Button automatisch in SharePoint-Seiten, -Bibliotheken und -Listen – überall dort, wo Nutzer eine M365-Copilot-Lizenz haben. Wer das nicht möchte, muss Tenant oder einzelne Sites aktiv abschalten. Eine flächendeckende KI-Verarbeitung von SharePoint-Inhalten, ohne dass Beschäftigte etwas dafür tun müssen.

    2. Purview Insider Risk Management: KI-Prompts pseudonymisierter Nutzer einsehbar [MC1304292]
    Analysten können künftig auch dann KI-Prompt- und Antworttexte lesen, die mit Insider-Risk-Indikatoren in Verbindung stehen, wenn die Nutzeranonymisierung aktiv ist. Microsoft betont weiterhin den Privacy-by-design-Anspruch – der Inhalt einer Person wird damit aber für Analysten lesbar. In Kombination mit kleinen Teams ist eine faktische De-Anonymisierung möglich.

    3. Purview Data Security Triage Agent schreibt Beschäftigte direkt in Teams an [MC1326260]
    Ab Ende Juni 2026 kann der DLP-Triage-Agent automatische Teams-Nachrichten an die zuletzt bearbeitende Person einer „auffälligen“ Datei senden – mit täglichen Erinnerungen, bis das Problem behoben ist. Agentische Eskalation an Beschäftigte verändert die Wahrnehmung der eigenen Tätigkeit als „algorithmisch beobachtet“.

    Das sind 3 von über 172 Einträgen, die Microsoft allein im Mai 2026 im Message Center veröffentlicht hat. Wer den vollständigen Überblick mit BR-Bewertung sucht, findet ihn im improve it M365 Compliance Radar.

  • M365 im April 2026 – Wenn KI eigeninitiativ wird

    M365 im April 2026 – Wenn KI eigeninitiativ wird


    Microsoft hat im April 2026 in Word, Excel, PowerPoint, Outlook und Teams die Tür für Drittanbieter-KI, agentische Ausführung und entkoppelte KI-Auswertung deutlich weiter geöffnet. Drei Themen verdienen besondere Aufmerksamkeit von Betriebsräten, Datenschutzbeauftragten und IT-Verantwortlichen:

    1️⃣ Anthropic-Modelle als Standard in Word, Excel und PowerPoint
    Ab 4. Mai 2026 sind Anthropic-Modelle (Claude) als Microsoft-Subprozessor default-on in Excel und PowerPoint, Word folgt im Sommer. Die Verarbeitung findet außerhalb der EU Data Boundary statt – relevant für DSGVO, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und Beschäftigtenkommunikation.

    2️⃣ Calendar Agent in Microsoft 365 Copilot
    Der neue Agent kann Termine eigenständig annehmen, weiterverfolgen oder ablehnen – auf Basis natürlich-sprachlicher Dauerregeln wie „Termine meiner Vorgesetzten immer annehmen“. Die Initiative verlagert sich vom Menschen zur KI; ein Freigabe- und Transparenzkonzept ist dringend.

    3️⃣ Teams-Recap ohne Transkript & Transcribe-only
    Zwei neue Modi entkoppeln die KI-Auswertung von Meeting-Inhalten von der klassischen Aufzeichnung. Bestehende Vereinbarungen zu Aufzeichnung und Transkription decken diese Konstellationen oft nicht ab – der Schutzmechanismus „kein Transkript = keine KI-Auswertung“ greift hier nicht mehr.

    Das sind 3 von über 166 IT-relevanten Einträgen, die Microsoft allein im April 2026 im Message Center veröffentlicht hat. Wer den vollständigen Überblick mit BR-Bewertung sucht, findet ihn in unserem improve it M365 Compliance Radar.