Datenschutz und KI: Was Entscheider jetzt wissen müssen

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr – sie verändert Geschäftsprozesse, Kundenerlebnisse und Entscheidungsabläufe in Unternehmen aller Branchen. Doch mit den neuen Möglichkeiten wachsen auch die rechtlichen Anforderungen. Wer KI nutzen will, muss sich an klare Spielregeln halten – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Transparenz und Verantwortung.

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, was Sie als Führungskraft beachten müssen – ohne technische Details, aber mit klarem Fokus auf rechtliche Vorgaben und unternehmerische Verantwortung.

1. Der rechtliche Rahmen

Die Nutzung von KI-Systemen ist in Europa umfassend reguliert – durch Datenschutzrecht ebenso wie durch das neue EU-KI-Gesetz:

  • DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung)
    Schützt personenbezogene Daten und legt fest, wann und wie diese verarbeitet werden dürfen.
  • BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
    Ergänzt die DSGVO auf nationaler Ebene.
  • TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz)
    Regelt insbesondere digitale Kommunikationsdienste.
  • EU-KI-Verordnung (KI-VO)
    Seit Juni 2024 in Kraft, schafft europaweit verbindliche Regeln für KI-Systeme – mit abgestuften Pflichten je nach Risiko der Anwendung.

2. Wann ist der KI-Einsatz zulässig?

KI darf nur unter klar definierten Bedingungen eingesetzt werden:

  • Rechtsgrundlage erforderlich: z. B. Einwilligung der betroffenen Personen, ein Vertrag oder eine gesetzliche Pflicht.
  • Verbotene Anwendungen: Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder biometrische Überwachung in Echtzeit sind grundsätzlich untersagt.
  • Risikobasierter Ansatz: KI-Systeme mit hohem Risiko – etwa in der Medizin, Personalsteuerung oder im Kreditwesen – unterliegen besonders strengen Vorgaben.

3. Was Unternehmen beachten müssen

Bei der Nutzung von KI-Systemen gelten spezifische Pflichten:

  • Risikobewertung und Datenschutz-Folgenabschätzung
    Vor dem Einsatz muss geprüft werden, ob Risiken für Betroffene bestehen – insbesondere bei Hochrisiko-KI.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM):
    Dazu zählen z. B. Zugriffskontrollen, Verschlüsselung und Protokollierung der Systeme.
  • Menschliche Kontrolle und Transparenz:
    Automatisierte Entscheidungen dürfen nicht vollständig ohne menschliches Eingreifen erfolgen. Betroffene müssen wissen, wann KI eingesetzt wird.
  • Dokumentation und Nachvollziehbarkeit:
    Der Einsatz muss nachvollziehbar und überprüfbar sein – auch für externe Prüfer.

4. KI aus der Cloud – worauf Sie achten sollten

Wer externe KI-Dienste oder Cloudlösungen nutzt, hat zusätzliche Anforderungen zu erfüllen:

  • Auftragsverarbeitung:
    Ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO ist Pflicht, wenn externe Dienstleister mit Daten arbeiten.
  • Datenübermittlung ins Ausland:
    Nur erlaubt, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau nachgewiesen werden kann – z. B. durch EU-Standardvertragsklauseln oder ein Angemessenheitsbeschluss.

5. Empfohlene Standards & Best Practices

Zur sicheren Gestaltung von KI-Systemen sollten Unternehmen auf bewährte Normen und Richtlinien zurückgreifen:

  • ISO/IEC 27001 / 27002 – Informationssicherheitsmanagement
  • ISO/IEC 27017 / 27018 – Sicherheit und Datenschutz in der Cloud
  • ISO/IEC 29100 – Datenschutzrahmen
  • BSI IT-Grundschutz (200-1 bis 200-4) – Systematische IT-Sicherheitsmethodik

Diese Standards unterstützen bei der praktischen Umsetzung gesetzlicher Anforderungen – und schaffen Sicherheit in komplexen Projekten.

6. Verantwortung des Managements

KI ist keine rein technische Angelegenheit – sie betrifft die Grundwerte des Unternehmens. Deshalb tragen Führungskräfte eine besondere Verantwortung:

  • Verantwortung übernehmen:
    Für Auswahl, Einsatz und Überwachung eingesetzter Systeme.
  • Ethik und Datenschutz sichern:
    Sicherstellen, dass auch in innovativen Projekten Grundrechte und Fairness gewahrt bleiben.
  • Strategisch denken:
    Datenschutz, IT-Sicherheit und KI-Governance müssen Teil der Gesamtstrategie sein – nicht nur Compliance, sondern aktives Risikomanagement.

Fazit

KI darf nur eingesetzt werden, wenn sie rechtlich zulässig, sicher, nachvollziehbar und fair ist. Für das Management heißt das: Datenschutz und Grundrechte sind nicht optional – sie sind Pflicht.

Ein verantwortungsvoller KI-Einsatz stärkt nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitenden und Aufsichtsbehörden.

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