§1 Geltungsbereich
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen erkennt die Improve IT GmbH – Solutions, Training and Service (nachfolgend Improve IT) nicht an, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Improve IT in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung von Improve IT rechtswirksam. Die Verkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Besteller.
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen Handelsware
§2 Vertragsschluss
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets vorbehaltlich der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch die Lieferanten von Improve IT. Bei Nichtverfügbarkeit wird der Besteller unverzüglich informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden dann unmittelbar zurückerstattet. Die Verkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Besteller.
§3 Preise
Die Preise verstehen sich ab Bruchsal. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Versandkosten, Umweltpauschale werden dem Besteller entsprechend der jeweils gültigen Preise berechnet. Improve IT behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen seitens der Lieferanten und von Wechselkursschwankungen – eintreten. Auf Verlangen des Bestellers weist Improve IT die Änderungen nach. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
§4 Lieferbedingungen
Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Improve IT vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung (bei Nichtverfügbarkeit gelten die unter 2 ausgeführten Grundsätze) und unvorhergesehener Umstände sowie Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Improve IT oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materiallieferungen usw.
Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte Improve IT mit einer Lieferung um mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Käufer nach einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt Improve IT ausdrücklich vorbehalten. Die regulären Arbeitszeiten, bei der Erfüllung von Dienstleistungen, bei Improve IT sind von Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen in Deutschland und Baden-Württemberg, in der Zeit von 7 Uhr bis 18 Uhr.
Der Versand erfolgt in der Regel ab Bruchsal. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen Personen auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Improve IT die Transportkosten trägt. Beanstandungen aufgrund von Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen. Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe § 8.
§5 Eigentumsvorbehalt & Schadensersatzregelung
Improve IT behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, so lange ihr noch Forderungen aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Besteller in Höhe der jeweiligen Rechnungssummen zustehen. Der Besteller tritt seine Forderung aus dem Weiterverkauf und an den von Improve IT gelieferten Produkten in voller Höhe ab. Solange der Besteller seinen Verpflichtungen Improve IT gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wenn der Wert der gestellten Sicherheit 20 Prozent der Forderungen von Improve IT übersteigt, verpflichtet sich Improve IT, insoweit Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Improve IT.
Kommt der Besteller seinen Abnahmepflichten nicht nach, ist Improve IT berechtigt, ohne Nachweis von dieser Summe zehn Prozent als Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweisen kann. Auch höhere Schäden bei Improve IT sind nicht ausgeschlossen, sofern durch Improve IT ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
§6 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind zahlbar rein netto Kasse sofort nach Erhalt der Ware. Das Rechnungsdatum gilt als Versanddatum. Eine Zahlung erfolgt nur dann termingerecht, wenn das Zahlungsmittel (z.B. Schecks) uns innerhalb sieben Tagen ab Rechnungsdatum zur Einlösung vorliegt. Schecks werden unter dem Vorbehalt der endgültigen Gutschrift angenommen. Bei Gewährung eines Zahlungszieles ist die Zahlung nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn das Zahlungsmittel (z. B. Scheck oder Bargeld) Improve IT am Tage des Fristablaufes zur Einlösung vorliegt oder der vereinbarte Rechnungsbetrag durch eine Überweisung unserem Konto gutgeschrieben wird. Der Beweis für den rechtzeitigen Zugang obliegt dem Schuldner.
Der Kaufpreis wurde auf der absoluten Einhaltung des vereinbarten Zahlungszieles kalkuliert. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang sind sich die Parteien darüber einig, dass sich der Kaufpreis um fünf Prozent erhöht. Wir nehmen Bankkredit in Anspruch. Soweit wir keinen höheren Verzugsschaden nachweisen, werden darüber hinaus ein Prozent pro Monat an Verzugszinsen berechnet. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese für jede einzelne Lieferung auf der Auftragsbestätigung und Rechnung besonders zusätzlich vermerkt werden. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber Improve IT aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, dass die Forderungen des Bestellers gegenüber Improve IT unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
§7 Mangelhaftung
Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Verkauf von Gebrauchtware sind Mängelrechte ausgeschlossen. Sind Mängelrechte gegeben, ist der Kunde bei bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor Inanspruchnahme von Improve IT die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Improve IT wird den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt. Wenn und soweit der Kunde hiernach nicht befriedigt ist, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind unser Eigentum und an uns herauszugeben.
Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Mangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen.
Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.
Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Soweit die Ware Gegenstand eines Gebrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. §§478, 479 BGB unberührt, vorausgesetzt der Kunde hat die ihm gem. §377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt. Für Einsendungen nach Ablauf der Garantie berechnen wir dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von mindestens € 50,-. Das gilt auch dann, wenn der Artikel irreparabel ist oder nicht von uns bezogen wurde.
§8 Rücksendungen
Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen haben an Improve IT frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA- und die Kundennummer angegeben sind und die beanstandete Ware in der Originalverpackung zurückgesendet wird. Diesen Rücksendungsbegleitschein und die RMA-Nummer erhält der Kunde auf Anforderung. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Bestellers. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, und auch die Gefahr des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Bestellers. Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere – aber nicht ausschließlich – im Falle von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen.
Geschäftsbedingungen Seminare
§9 Anmeldung zu offenen Seminaren
Offene Seminare sind Schulungsveranstaltungen aus unserem Schulungsportfolio, an denen beliebige Kunden teilnehmen können. Preise und Termine sind im Internet veröffentlicht oder werden auf Anfrage zugesandt. Anmeldungen müssen schriftlich per Brief, Telefax oder Online-Anmeldeformular erfolgen. Die Buchung wird schriftlich bestätigt. Mit der Bestätigung wird dem Teilnehmer die Rechnung übersandt, die sofort zur Zahlung fällig ist.
§10 Angebote für geschlossene Seminare
Geschlossene Seminare sind Schulungsveranstaltungen, die exklusiv für den Kunden vorbereitet und durchgeführt werden. Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.
§11 Zahlungsbedingungen Seminare
Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist Improve IT GmbH – Solutions, Training and Service berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Soweit wir keinen höheren Verzugsschaden nachweisen, werden darüber hinaus ein Prozent pro Monat an Verzugszinsen berechnet.
Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassenden der Transaktion.
Alle Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
§12 Stornierung offener Seminare
Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Seminarbeginn kann der Vertragspartner kostenfrei stornieren. Bei Absagen kürzer als vier Wochen vor Seminarbeginn fallen 50% der Seminargebühr an. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 4 Arbeitstage wird die volle Seminargebühr berechnet. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Seminarteilnahme ist jederzeit übertragbar.
§13 Stornierung geschlossener Seminare
Schriftlich bestätigte Termine für geschlossene Seminare, Unternehmensberatungen, Vorträge und Coachings können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis drei Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung.
Bei Absagen kürzer als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 4 Arbeitstage wird die volle Veranstaltungsgebühr berechnet. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.
§14 Änderung des Leistungsumfangs
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
§15 Seminarannullierung
Improve IT GmbH – Solutions, Training and Service behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als 6 Teilnehmer) bis zu 3 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
§16 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen.
Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
§17 Urheberrechte
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Seminarteilnehmer zur Beachtung folgender Punkte: Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§18 Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.
§19 Haftung
Das jeweilige Seminar wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung, Improve IT haftet nur für Schäden, die durch das Fehlen der von ihm schriftlich zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung ist auf den Seminarpreis beschränkt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen oder artähnliche Teile in Seminaren immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Seminars gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. Improve IT übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.
Wir behalten uns vor, Teilnehmer, die durch Ihr Verhalten unserem Ansehen als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
§20 Zufriedenheitsgarantie
Teilnehmer offener Seminare, die begründet mit der Qualität unserer Veranstaltungen nicht zufrieden sind, haben Anspruch auf Rückerstattung des Seminarpreises.
Schlussbestimmungen
§21 Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort für Seminare, Lieferung und Zahlung sowie der Gerichtsstand ist Bruchsal. Auf alle für das Vertragsverhältnis begründenden Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.